Teilerfolg für Fridi Miller Schallende Ohrfeige für Boris Palmer

Die obersten Verwaltungsrichter des Landes weisen Boris Palmer zurecht. Foto: IMAGO/HMB-Media/IMAGO

Die einstige Dauerkandidatin Fridi Miller steht zwar unter gesetzlicher Betreuung. Um den Tübinger Oberbürgermeister auf die Palme zu bringen, reicht es aber noch.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

So viel steht fest: Den Remstal-Rebellen Helmut Palmer wird Fridi Miller nicht mehr einholen. Der 2004 verstorbene Stammvater aller Dauerkandidaten kam auf fast 300 – erfolglose – Kandidaturen bei Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg. Fridi Miller, die selbst ernannte „Aufdeckungspolitikerin“ aus Böblingen, steht bei etwas mehr als 100 und darf – weil sie unter rechtlicher Betreuung steht – vorerst nicht weiter kandidieren. Um Palmers Sohn Boris auf die Nerven zu gehen, der es bekanntlich zum Tübinger Oberbürgermeister gebracht hat, reicht es aber noch.

 

Es ist eine peinliche juristische Niederlage, die ihm die streiterprobte Porschefahrerin beigebracht hat. Anlass war auch hier eine Wahl. Die Stadt Tübingen suchte eine neue Erste Bürgermeisterin, zuständig für Kultur und Soziales. Miller bewarb sich. Denn um in Baden-Württemberg Beigeordnete zu werden, braucht es keine Geschäftsfähigkeit. Offenbar hatte der Landtag bei der Neuregelung der Gemeindeordnung diese Lücke gelassen.

Palmer prescht vor

Als der Tübinger Gemeinderat im Dezember des vergangenen Jahres die SPD-Stadträtin Gundula Schäfer-Vogel in einer spannenden Stichwahl ins Amt wählte, stand Miller dennoch nicht auf dem Wahlzettel. Die Auswahlkommission hatte sie wie ein Dutzend weiterer Bewerber schon im Vorfeld als ungeeignet gestrichen.

Fridi Millers Markenzeichen ist ein beklebter Porsche. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Miller tat daraufhin das, was sie schon so oft getan hat: Sie zog vor Gericht. Erfolg hatte sie nicht. Das Sigmaringer Verwaltungsgericht bestätigte im Januar in einer Eilentscheidung die Vorauswahl. Dass Palmer schon drei Tage später Schäfer-Vogel offiziell ernannte, muss gleichwohl vorschnell genannt werden. Denn natürlich suchte Miller den Weg durch die Instanzen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim legte sie Beschwerde ein.

Der OB verhält sich „rechtsstaatswidrig“

Dessen Richter fanden Palmers Eigenmächtigkeit überhaupt nicht lustig. In der Sache entschieden sie zwar nicht anders als die Sigmaringer Kollegen. Miller habe „aufgrund ihrer Schwerbehinderteneigenschaft“ auch bei einer Wiederholung der Wahl keinerlei Aussicht, in Tübingen Beigeordnete zu werden. Die Kosten des Verfahrens – rund 1500 Euro plus Anwaltskosten – bürdeten sie allerdings der Stadt Tübingen auf. Durch die voreilige Ernennung habe Palmer die „Rechtschutzmöglichkeiten“ der Klägerin „sehenden Auges unterminiert“ und dem Senat „die Möglichkeit genommen, über die Beschwerde zu entscheiden“. Dieses Verhalten sei „rechtsstaatswidrig“, rügten sie den OB.

Auch eine Anhörungsrüge der Stadt wiesen die Richter jetzt zurück. Die Kostenentscheidung habe der Senat zwar nicht angekündigt, sie sei gleichwohl für die Stadt, nicht wie von ihr geltend gemacht, überraschend gekommen, sondern eine übliche Praxis bei „vorprozessualem Fehlverhalten“.

Palmer: „Würde es wieder tun“

Palmer hieße nicht Palmer, wenn er die richterliche Ohrfeige nicht in gleicher Form zurückgeben würde. Die VGH-Entscheidung (Az. 4 S 1164/24) sei „absurd und grotesk“, sagte er unserer Zeitung. „Es kann nicht sein, dass wir wegen der Klage einer für teilweise geschäftsunfähig erklärten Person ein halbes Jahr mit der Ernennung warten müssen.“ Dies bringe unnötig Sand ins Getriebe, zumal die Klage „null Aussicht auf Erfolg“ habe. „Es ist das Recht des Gemeinderats zu wählen.“

Bei ähnlich gelagerten Fällen werde er es in Zukunft „nicht anders machen“, kündigte Palmer an. Fridi Miller steht derweil in dieser Sache sogar der Weg bis vor das Bundesverfassungsgericht offen, wie der VGH in seinem Urteil andeutet. Tübinger Bürgermeisterin wird sie wohl nie werden, aber ihre Kriegskasse ist erst einmal wieder gefüllt.

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