Polizeieinsatz in Stuttgart-Ost Tod durch Polizeikugel – Obduktion widerspricht Augenzeugenvideo

An diesem Durchgang und Schrebergarten im Bereich Tal- und Ostendstraße fiel am 1. Juli 2025 der tödliche Polizeischuss. Foto: Andreas Rosar/dpa

Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis: Der tödliche Polizeischuss in Stuttgart-Ost im Juli 2025 war Notwehr. Zu ihrer Begründung liefert sie neue, überraschende Details.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, einen tödlichen Polizeischuss vor acht Monaten im Stuttgarter Osten strafrechtlich nicht zu verfolgen, hat weitere Fragen aufgeworfen. Der Vorfall am 1. Juli 2025 war von einem Anwohner per Smartphone gefilmt worden – und das Video zeigt, dass der Schuss auf einen flüchtigen Tatverdächtigen fällt, als dieser dem Polizeibeamten den Rücken zukehrt und mit einem Sprung über einen Zaun zu flüchten versucht. Wie kann die Staatsanwaltschaft das mit Notwehr begründen?

 

Auf Nachfrage unserer Redaktion liefert Staatsanwaltssprecherin Stefanie Ruben eine überraschende Erklärung: „Zwar bewegte sich der später Getötete im Verlauf des Geschehens vom beschuldigten Polizeibeamten weg“, sagt sie, „dies war aber erst nach der Schussabgabe.“ Gegen den 34 Jahre alten Polizisten war zunächst wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge ermittelt worden. Der Beamte war gegen 2 Uhr morgens im Bereich Ostend- und Talstraße zur Fahndung eingesetzt, nachdem ein 29-Jähriger bei einem Streit mit einem Schnitt in den Hals schwer verletzt worden und der Täter auf der Flucht war.

Tödlicher Polizeischuss in Stuttgart-Ost: Obduktion ergibt Einschuss von vorne

Der Verdächtige war wenig später von dem Polizisten in einem Schrebergarten zwischen zwei Häuserzeilen aufgespürt worden. Ein Zeugenvideo, aus der Nachbarschaft aufgenommen, zeigt, wie der Polizist den Mann lautstark auffordert, die Hände hinter den Rücken zu nehmen. Der Verdächtige springt aber auf, eilt auf einen niedrigen Maschendrahtzaun in Richtung des Beamten zu, und springt drüber. Der Flüchtende landet auf den Füßen, mit dem Rücken zum Polizisten, als der tödliche Schuss fällt. Bruchteile zuvor hört man: „Stehenbleiben, oder ich schieße!“

Ein Schuss in den Rücken? Keineswegs, erklärt die Staatsanwältin: „Der Schuss wurde abgegeben, bevor sich der Getötete vom beschuldigten Beamten weggedreht hat.“ Also noch in jenen Sekundenbruchteilen, in denen sich der Mann auf den Polizisten zubewegt habe. Dies habe die Obduktion bestätigt. Der Gerichtsmediziner habe einen „Einschuss an der linken Brustkorb-Vorderseite“ festgestellt. „Das Projektil blieb ausweislich des Obduktionsberichts dann im rechten Schulterbereich stecken“, so Sprecherin Ruben.

Tödlicher Polizeischuss in Stuttgart-Ost: „Bild und Ton liegen auseinander“

Warum spricht dann aber die Videosequenz einen andere Sprache? „Der Ton und das Bild der ausgewerteten Videoaufzeichnung liegen nach dem unzweifelhaften Obduktionsergebnis auseinander“, erklärt Staatsanwaltssprecherin Ruben. Hierzu liege auch ein Gutachten eines Multimediaforensikers des Landeskriminalamts vor. Im Moment der Schussabgabe „lag daher ein für eine Notwehrlage nach Paragraf 32 Strafgesetzbuch erforderlicher gegenwärtiger rechtswidriger Angriff des Getöteten auf den Beschuldigten vor“, heiße es. Der Schuss des Polizeibeamten sei „in der konkreten Situation dann sowohl erforderlich, um den Angriff wirksam abzuwehren, als auch geboten“.

Der Getötete war ein 29-Jähriger aus Algerien, der wenige Tage zuvor beim Einreiseversuch als angeblich 18-Jähriger in Nordrhein-Westfalen den Behörden aufgefallen war. In sozialen Netzwerken ließ ein angeblicher Cousin des Getöteten wissen, dass dieser noch kein Deutsch gesprochen oder verstanden habe. Man werde dem Polizisten niemals vergeben.

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