Tödlicher Unfall am Olgaeck Welche Strafe droht dem Unfallverursacher?
Muss der Unglücksfahrer vom Olgaeck in Stuttgart ins Gefängnis? Das kann erst ein Gerichtsverfahren klären. Dabei kommt es auf viele Einzelheiten an.
Muss der Unglücksfahrer vom Olgaeck in Stuttgart ins Gefängnis? Das kann erst ein Gerichtsverfahren klären. Dabei kommt es auf viele Einzelheiten an.
Es ist eine überaus menschliche Reaktion. Wie muss sich der Mann, der am Freitagabend mit seiner Mercedes G-Klasse am Stuttgarter Olga-Eck einen schweren Unfall begangen hat, verantworten? Das ist eine der Fragen, die die Menschen gerade intensiv beschäftigt. Wird der 42-Jährige Unfallverursacher bestraft? Muss er gar ins Gefängnis, nachdem eine Frau gestorben ist und sieben weitere Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, darunter zahlreiche Kinder?
So verständlich der Wunsch ist, dies zu wissen, so wenig kann die Frage seriös beantwortet werden. Erst ein Strafprozess kann das Geschehen aufklären und dann unter Abwägung zahlreicher Einzelheiten klären, welches Urteil in diesem Fall Tat- und Schuldangemessen ist. Überlegungen im Vorfeld sind daher zwar möglich – aber eher abstrakter Natur.
Grundsätzlich in Frage kommt in Fällen wie dem von Freitagabend in Stuttgart ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Die Polizei hat bestätigt, dass ihre Ermittlungen derzeit in diese Richtung zielen. Das grenzt sich deutlich von der vorsätzlichen Tötung ab. Der Unfallverursacher hatte gerade nicht die Absicht, jemanden zu verletzen oder gar umzubringen. Umgangssprachlich hat jemand bei der fahrlässigen Tötung schlicht leichtsinnig oder unvorsichtig gehandelt. Juristisch hat er die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen. Er hat gegen eine Pflicht verstoßen – und das muss vor Gericht nachgewiesen werden.
Die Zahl möglicher Pflichtverstöße ist groß – fünf haben sich in der bundesweiten Praxis als besonders häufig erwiesen. Da ist zum einen das zu schnelle Fahren oder das Fahren unter der Einwirkung von Alkohol oder Drogen. Ebenfalls häufig: die Missachtung von Verkehrsregeln, Übermüdung oder die Ablenkung. Wobei alleine die Rubrik „Ablenkung“ wieder in zahlreiche Unterpunkte gegliedert werden kann. Ganz oben steht die Ablenkung durch ein Handy, aber auch Mitfahrer können ablenken, vor allem Kinder oder Hunde. In manche Bundesstaaten der USA können Polizisten Tickets ausstellen, wenn sie sehen dass der Fahrer durch den eigenen Nachwuchs abgelenkt ist.
Wobei in einem Gerichtsverfahren hierzulande auch die Art der Ablenkung genau ergründet werden müsste. Ganz generell gesagt: Ein heruntergefallenes Spielzeug vom Kind auf der Rückbank darf den Fahrer selbstverständlich nicht dazu veranlassen, den Blick vom Straßengeschehen abzuwenden. Bei einer lebensbedrohlichen Situation für das Kind wäre mehr Nachsicht zu erwarten. All das und noch viel mehr muss vor Gericht also erst genau aufgearbeitet werden, ehe es zu einer Entscheidung kommen kann.
Das Strafmaß für die Fahrlässige Tötung ist breit – es reicht von einer Geldstrafe im unteren Bereich bis hin zu einer Freiheitsstrafe, die bis zu fünf Jahre betragen kann – je nach individuellem Verschulden des Täters. So hatte das Landgericht Paderborn einen Mann zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, der eine Mutter überfahren hatte, weil er durch das Schreiben einer Textnachricht abgelenkt war. Ebenso lange musste ein Mann ins Gefängnis, der mit rund 2 Promille Alkohol im Blut einen Radfahrer getötet hatte. Sechs Monate auf Bewährung entschied der Bundesgerichtshof seien die richtige Strafe für einen Feuerwehrmann, der auf dem Weg zu Einsatz über eine rote Ampel fuhr und mit einem Linienbus kollidierte. Bei dem Unfall starben zwei Menschen.
Ähnlich wie im Falle der fahrlässigen Tötung prüft das Gericht auch beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung die Gesamtsituation. Der Strafrahmen reicht hier von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Haft. Ebenfalls wichtig für die Strafzumessung ist auch das Verhalten nach der Tat. Reue, vielleicht sogar eine freiwillige Zahlung von Schmerzensgeld, können positiv zu Gute schlagen. Apropos: Eine Verurteilung zu einer Schmerzensgeldzahlung für die Angehörigen der Verstorbenen oder die Verletzten ist grundsätzlich möglich. Das würde aber in einem weiteren, zivilrechtlichen Verfahren erfolgen.