Ein Lastwagenfahrer setzt zurück, um die Spur zu wechseln. Dabei überrollt er einen 40-jährigen Mann, der sofort tot ist. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben einen Gutachter eingeschaltet.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

STUTTGART - Am Donnerstagmorgen ist in Weilimdorf ein 40 Jahre alter Mann bei einem Unfall ums Leben gekommen. Er wartete mit seinem E-Bike an einer Ampel, vor ihm war ein Betonmischer. Dessen Fahrer setzte während der Rotphase zurück, und der Lastwagen überrollte den Mann. Er war sofort tot, meldet die Polizei.

 

Die Polizei geht davon aus, dass der 41-jährige Fahrer des Betonmischers die Fahrspur wechseln wollte. Er fuhr auf der Flachter Straße, die in die Hemminger Straße einmündet und dann zur Bundesstraße 295 führt. Der Betonmischer stand auf dem linken Fahrstreifen, der E-Bikefahrer hinter ihm wollte offenbar auch in Richtung B 295 einbiegen. Der Betonmischer setzte laut der Polizei zurück, weil er sich umentschieden hatte und auf die rechte Spur wollte. Dabei kam es zu dem fatalen Unfall, und er überrollte den 40-jährigen Mann.

Ein Gutachter soll den Unfall untersuchen

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben zur Analyse des Unfalls nun einen Gutachter eingeschaltet. Er soll den Hergang klären und herausfinden, ob der Fahrer des Betonmischers den Mann auf dem elektrisch motorisierten Zweirad hätte sehen müssen. Ein E-Bike ist kein Fahrrad mit Tretunterstützung, sondern fährt nur mit der Kraft des E-Motors, ohne Pedalantrieb.

Lastwagen, die zurücksetzen oder abbiegen, sind für Zweiradfahrer eine große Gefahr. Aufgrund der vielen toten Winkel vor, neben und hinter den Fahrzeugen werden Radfahrer, E-Biker und Mofa- oder Motorradfahrer oft nicht wahrgenommen. Ein Unfall, der fast genau gleich ablief, geschah 2016 in Stuttgart-Vaihingen. Dort setzte ebenfalls ein Fahrer eines Betonmischers zurück und fuhr einen hinter ihm stehenden Fahrradfahrer um. Der Radler geriet unter das Fahrzeug. Passanten konnten den Fahrer durch laute Schreie stoppen. Der Radfahrer wurde dennoch schwer verletzt.

Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Rückwärtsfahren nur in Ausnahmefällen. Wenn dabei der hinter dem Fahrzeug liegende Bereich nicht gut zu überblicken ist, sollte man sich jemanden zum Einweisen holen, der den nicht einsehbaren Bereich überblicken und Signale geben kann.