Der Mai verabschiedet sich so, wie er begonnen hat: Mit trockenen heißen Tagen. Das bringt Gefahren mit sich. Was gilt es zu beachten?
Das schöne Wetter ist verlockend: Ausflüge in den schattigen Wald, dort ein Feuerle machen und grillen. Klingt nach einem perfekten Pfingstferienprogram. Jedoch ist beim letzten Punkt, dem Grillen, äußerste Vorsicht geboten. Denn wie schon am 1. Mai herrscht in Stuttgart aktuell eine der höchsten Warnstufen vor Waldbränden: die 4 auf einer Skala, die bis 5 geht. Was bedeutet das für Ausflüge in die Natur?
„Es ist extrem trocken, die Gefahr besteht deutlich früher im Jahr als sonst.“ So hatte der Feuerwehrsprecher Daniel Anand die Situation erst vor wenigen Wochen eingeschätzt. Im April bereits habe er in einem Einsatz gesehen, wie schnell es gehen kann: „Das Feuer hat sich schnell auf einer großen Fläche ausgebreitet“, sagt er über den Brand im Silberwald bei Rohracker – der zweite Flächenbrand in einem Stuttgarter Wald in diesem innerhalb kurzer Zeit.
Grundsätzlich ist das Rauchen im Wald verboten. Grillen und Feuermachen ist erlaubt, aber ausschließlich an den ausgewiesenen Grillstellen. Und was manchen nicht bewusst ist: Wer das Feuer anzündet, muss sich vor dem Verlassen der Grillstelle auch versichern, dass es vollkommen erloschen ist. Denn Funkenflug kann bei der aktuellen Trockenheit reichen, um ein Feuer zu verursachen.
Waldbrände sind nicht leicht zu bekämpfen. Doch die Stuttgarter Feuerwehr sei gut ausgerüstet. So rückte sie im April nach Rohracker mit ihren spezialisierten und geländegängigen Tanklöschfahrzeugen für Waldbrände und anderes schwer zugängiges Gelände aus. Der Vorteil neben der Fähigkeit, auch steile Hänge und Hindernisse zu überwinden: „Diese können auch während der Fahrt löschen“, sagt Daniel Anand. Außerdem sei es wichtig, bei Flächenbränden mit „großer Man- und Womanpower“ vorzugehen, um auf breiter Front angreifen zu können. Die Wehrkräfte haben dann Löschrucksäcke mit einem kleinen Wasservorrat auf, mit denen sie immer wieder zum Fahrzeug zurückkommen und diese füllen können.
Was dem Feuerwehrsprecher auch extrem wichtig ist: „Im Zweifelsfall lieber die Feuerwehr verständigen“, sagt Daniel Anand. Es komme vor, dass man erste Anzeichen vielleicht noch nicht so ernst nimmt. Aber gerade in der aktuell hohen Gefahr von Waldbränden sei es wichtig, diese so früh wie möglich zu erkennen, da sie sich schnell ausbreiten können. Anand lobt eine Spaziergängerin, die sich vor kurzem im Wald mustergültig verhalten hatte: „Sie nahm ein Knistern wahr und ein kleines bisschen Rauch“, berichtet Anand. Daraufhin habe die Frau die Feuerwehr unter 112 verständigt. „Sie sagte dann noch, sie habe sich überlegt, ob sie den Notruf wählen soll – aber es dann zum Glück getan.“
Ärger hätte sie auch nicht bekommen, wenn es je nicht gebrannt hätte: „Wer den Notruf im guten Glauben wählt, muss nie etwas befürchten.“ Das erläutert Anand am Beispiel eines Mannes, der unlängst anrief, weil er Flammen in einer Wohnung im Haus gegenüber gesehen hatte. Dort brannte es aber nicht. „Die Bewohner hatten ein Lagerfeuer-Video auf dem Fernseher laufen“, sagt Anand. Dennoch: Der Feuerwehr ist es lieber, jemand ruft an und es stellt sich dann als harmlos heraus. Andersherum sei es schlimmer: Man ruft nicht an, aber die Lage ist gefährlich.
Die Waldbrandsaison fing laut dem Ministerium für ländlichen Raum in diesem Jahr extrem früh an. Das vergangene Jahr sei mit rund 70 Waldbränden und einer verbrannten Fläche von acht Hektar „durchschnittlich“ gewesen. Auf der Internetseite des Ministeriums wird darauf hingewiesen, dass ein heißer Katalysator eines unachtsam abgestellten Fahrzeugs oder die Hitze eines Einweggrills ausreichen könne, um einen Waldbrand zu entfachen.
Was muss man bei hoher Waldbrandgefahr beachten?
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten – auch nicht auf Einweggrills.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.