Tübinger Verpackungssteuer Palmer hofft auf Nachahmer
Das Bundesverfassungsgericht billigt die Verpackungssteuer in Tübingen. Der OB hofft nun, ein Vorreiter gewesen zu sein – McDonalds und Co kritisieren den Beschluss.
Das Bundesverfassungsgericht billigt die Verpackungssteuer in Tübingen. Der OB hofft nun, ein Vorreiter gewesen zu sein – McDonalds und Co kritisieren den Beschluss.
Steuern einzutreiben ist mitunter eine Tätigkeit, für die man einen langen Atem braucht. Für 2022 hat die Stadt Tübingen inzwischen fast alle Betriebe veranlagt, die nach Ansicht der Stadt Verpackungssteuer bezahlen müssen. Für 2023 immerhin die Hälfte. Seit diesem Mittwoch weiß das Team um Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos), dass es ohne Sorgen weiter Steuerbescheide eintüten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat einen jahrelangen Rechtsstreit final abgeschlossen. Gegen die Satzung der Universitätsstadt, in der die Verpackungssteuer geregelt ist, bestünden keine Einwände, so ein Beschluss des Ersten Senats aus Karlsruhe.
Für Boris Palmer geht damit ein langer Kampf zu Ende – und der OB macht gegenüber unserer Zeitung keinen Hehl daraus, wie sehr er sich darüber freut, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim keinen Bestand hatte. Die Mannheimer Richter waren im März vor drei Jahren die ersten, die über die Steuer zu beraten hatten – und packten die Verpackungssteuer erst mal weg. Das seien „zum Teil absurde Argumente“ gewesen, sagt Palmer heute. Die Richter hätten zwar gesehen, dass unsere Regel hilft, Müll zu vermeiden, „aber sie haben den Kommunen nicht erlaubt, Bundesgesetze zu verbessern“. Schon das Bundesverwaltungsgericht sah die Angelegenheit dann aber in wesentlichen Teilen anders – und nun auch die Verfassungsrichter in Karlsruhe: Die Steuer darf bleiben.
In Tübingen wird seit dem 1. Januar 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen verlangt, mit denen Lebensmittel verpackt werden, die vor Ort gegessen werden. Verpackungen und Geschirr werden mit je 50 Cent besteuert, Besteck mit 20 Cent. Die meisten Betriebe geben die Mehrkosten an ihre Kunden weiter – McDonalds hat diese bisher übernommen und den Rechtsweg beschritten, der nun beendet worden ist. Der Bundesverband der Systemgastronomie erklärte, er werde für seine Mitglieder nach einer Analyse der Entscheidung Handlungsempfehlungen geben und befürchtet Wettbewerbsverzerrung, weil damit zu rechnen sei, dass einige Städte dem Tübinger Beispiel folgten, andere nicht.
Vorreiter in dieser Sache zu sein ist genau das, was Palmer erhofft. Mehrere andere Städte haben sich in der Vergangenheit in Tübingen bereits interessiert gemeldet gehabt, darunter Freiburg und Heidelberg, aber auch München und Köln. Lediglich Konstanz ist den Schritt gegangen, eine ähnliche Steuer bei sich zu etablieren. „In Mönchengladbach hat der Kollege es in den Rat gebracht, weiter aber auch nicht“, sagt Palmer. Für die Zurückhaltung hat der OB Verständnis: So lange es rechtliche Unklarheiten gegeben hatte, sei das Abwarten in Ordnung gewesen, jetzt bestehe dafür keine Notwendigkeit mehr.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss (1BvR 1726/23) insbesondere hervorgehoben, dass kein verfassungswidriger Eingriff in die Berufsfreiheit der Verkäufer von Speisen und Getränken vorliege. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Unternehmen wegen der Steuer ihr Geschäft aufgeben mussten, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Zudem habe Tübingen die rechtliche Kompetenz gehabt, eben diese Abgabe auch zu erheben, so der Erste Senat.
In Tübingen habe sich die Steuer bereits bezahlt gemacht, heißt es seitens der Stadt. Die Verwaltung rechnet mit knapp einer Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. „Das tut uns wirklich gut“, sagt Palmer. Überdies sei der gewünschte Effekt eingetreten, und es liege weniger Verpackungsmüll herum. Es seien zwar immer noch rund zwei Millionen Einwegverpackungen im Jahr, so Palmer. „Statistisch müsste man bei einer Stadt unserer Größe aber mit 3,5 Millionen rechnen“.