Ein Umzug kann schon mal den ganzen Tag oder mehr in Anspruch nehmen. Da liegt der Gedanke nahe, einfach am Sonntag bzw. an einem Feiertag umzuziehen. Ist das rechtens? Was muss man beim Umzug an Sonn- und Feiertagen beachten? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Ist ein Umzug am Sonntag oder Feiertag erlaubt?
 

  • Grundsätzlich dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen nicht umziehen. Die Feiertagsgesetze der Bundesländer verbieten öffentlich wahrnehmbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beinträchtigen können. Die Feiertagsruhe ist ebenfalls im Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. den entsprechenden Immissionsschutzgesetzen der Länder festgelegt.
  • Hinzu kommt das Fahrverbot für LKWs über 7,5 Tonnen am Sonntag bzw. Feiertag. Diese könnte ebenfalls zur Hürde werden, wenn Sie mit einem großen Hausstand umziehen.
  • Beachten Sie außerdem die Hausordnung, falls Sie in ein Mehrparteienhaus ziehen bzw. Ihren Mietvertrag. Dort können gesonderte Ruhezeiten festgelegt werden, die das Umziehen am Sonntag bzw. Feiertag verbieten.

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Kann ich trotzdem am Sonntag umziehen?

Obwohl in den Feiertagsgesetzen öffentlich wahrnehmbare Arbeiten verboten sind, werden unter gewissen Bedingungen auch Ausnahmen zugelassen. Im Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg wird zum Beispiel eine Ausnahme für Arbeiten gemacht, die zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse notwendig sind. Die Formulierungen der anderen Bundesländer sind ganz ähnlich. In diesem Fall könnte der Umzug am Sonntag also rechtens sein, wenn Sie gewisse Fristen wie die Wohnungsübergabe, den Schulbeginn Ihrer Kinder oder den Beschäftigungsbeginn bei einem neuen Arbeitgeber einhalten müssen.

Bleibt aber noch das Problem der Sonn- und Feiertagsruhe und die damit einhergehenden Ruhezeiten, die in der Hausordnung oder Ihrem Mietvertrag konkretisiert werden können. Generell dürfen Sie sonntags keine Geräusche verursachen, welche die Zimmerlautstärke überschreiten. Wäsche waschen oder Staubsaugen sind erlaubt, Bohren und Hämmern oder mit Möbeln durch das Treppenhaus poltern dagegen nicht. Hier könnte sich der erste Ärger mit den neuen Nachbarn anbahnen.

Fazit: Nicht am Feiertag umziehen!

Legen Sie den Umzugstermin so, dass Sie das Möbelschleppen, Bohren, Hämmern und alle anderen lautstarken Arbeiten an einem Samstag bzw. Werktag erledigen können. Leichte Arbeiten, die nicht über die Zimmerlautstärke hinausgehen, können Sie dann am Sonn- bzw. Feiertag erledigen. So sparen Sie sich Ärger mit den Behörden oder den Nachbarn. Falls Sie keine andere Wahl haben, macht es Sinn, vorher die Nachbarn über den Aus- bzw. Einzug zu informieren.

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