Tödlicher Unfall am Olgaeck Offenbar existieren Videos von der Fahrt
Der Anwalt des Unfallverursachers hat sich ausführlich zu Wort gemeldet, weil er nun die Anklage kennt. Was bislang bekannt ist.
Der Anwalt des Unfallverursachers hat sich ausführlich zu Wort gemeldet, weil er nun die Anklage kennt. Was bislang bekannt ist.
Die Aufarbeitung des tödlichen Unfalls am Olgaeck am 2. Mai in Stuttgart ist einen Schritt weiter. Die Anklage ist erhoben, teilt der Anwalt des Fahrers mit, der den Unfall verursacht haben soll. Darin geht es um Drogen und um Filmaufnahmen. Was bisher bekannt ist.
Was geschah am 2. Mai am Olgaeck?
Um 18.50 Uhr raste an jenem Abend nahezu alles, was Blaulicht hat, zum Olgaeck. „Ein Auto ist in eine Gruppe Menschen gefahren“, gab die Polizei als Erstinfo heraus, Hintergrund zunächst „völlig unklar“. Auch ein Anschlag wurde zunächst nicht ausgeschlossen. Bald war jedoch klar: Es war ein Unfall. Ein 43-Jähriger war mit seiner Mercedes G-Klasse an der Charlottenstraße nach links von der Fahrbahn abgekommen. Eine Frau starb, acht Menschen wurden verletzt.
Was wird dem Fahrer vorgeworfen?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer fahrlässige Tötung in einem und fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen vor. Er soll bei der Fahrt Kokain und das Abbauprodukt Benzoylecgonin im Blut gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft nimmt daher an, dass der Mann zum Zeitpunkt des Unfalls fahruntüchtig gewesen ist.
Was weiß man über den Unfallhergang?
Der Fahrer fuhr mit seinem tonnenschweren Fahrzeug auf die Mittelinsel. Mit so viel Wucht, dass das Auto laut Augenzeuginnen- und Zeugen bis auf die Treppe rollte. Dann rollte der Wagen zurück, eine 46-jährige Frau wurde beim Zurückfahren wieder überfahren. Sie erlitt so schwere Verletzungen, dass sie noch am Abend starb. Die Ermittlungsergebnisse stützen sich „insbesondere auf Videoaufnahmen, unfallanalytische Auswertungen sowie toxikologische und rechtsmedizinische Gutachten“, so Friedrich Sebastian Fülscher, der Anwalt des Fahrers der G-Klasse. Das ist neu: Offenbar liegen Videos von der Fahrt vor.
Was ist noch unklar?
Die wenigen Fakten, die aus der Anklage bislang durchgesickert sind, hat Fülscher aus Verteidigersicht eingeordnet. Demnach ist eine große Frage noch offen: Warum war der Wagen von der Fahrbahn abgeraten? „Gegenwärtig darf auf Grundlage eines von der Staatsanwaltschaft eingeholten Gutachtens als gesichert davon ausgegangen werden, dass ein Kontrollverlust über das Fahrzeug zum Kontakt mit dem Bordstein führte und hierdurch das weitere unfalldynamische Geschehen unausweichlich seinen tragischen Lauf nahm“, teilt der Jurist mit. Was jedoch den Kontrollverlust verursacht hat, ist nicht geklärt.
Was steht fest?
Laut dem Anwalt des Unfallfahrers sind eine Reihe von Faktoren ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft habe „weder eine überhöhte Geschwindigkeit noch aggressives oder riskantes Fahrverhalten“ festgestellt. Auch die Polizei gehe von „verkehrsangepasster und nicht überhöhter Geschwindigkeit“ aus, auch von keiner „auffälligen und andere Verkehrsteilnehmer bewusst gefährdenden Fahrweise“.
Wann ist der Prozess? Das ist noch nicht festgelegt. Da der Fahrer nicht in Untersuchungshaft kam, besteht kein Beschleunigungsgrundsatz. Dieser besagt, dass ein Verfahren mit „größtmöglicher Beschleunigung“ zu führen ist, wenn jemand in Untersuchungshaft sitzt. Das Verfahren wird von einem Schöffengericht am Amtsgericht geführt.
Was ist seit dem Unfall geschehen? Unmittelbar nach dem Unfall wendete sich der Fahrer über seine Anwälte an die Familien. Er zahlte hohe Summen an sie, im Vorgriff auf mögliche Schmerzensgelder und – wie er sagte –, um sie zu unterstützen. Die Familien der Verletzen und der getöteten Frau halten sich aus der öffentlichen Debatte heraus. Über den Fahrer berichtet sein Anwalt, er befinde sich seit Mai in psychotherapeutischer Behandlung. Er habe ein umfassendes Geständnis angekündigt.
Welche Rolle spielen die Drogen?
Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt des Unfalls fahruntüchtig gewesen sein. Der Anwalt des Fahrers schreibt, sein Mandant habe am Tag des Unfalls nichts konsumiert. Zudem sei „keinesfalls wissenschaftlich gesichert und damit erwiesen ist, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den festgestellten Abbausubstanzen und dem Unfallgeschehen besteht.“ Die Verteidiger haben ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben.
Wie ist die Situation am Olgaeck?
Noch immer werden Blumen für die getötete Frau abgelegt. Das Geländer wurde repariert. Ein Tempolimit wurde verhängt: Seit den Sommerferien darf man dort nur noch Tempo 30 fahren. Zudem soll ein Gutachten erstellt werden, auf dessen Basis dann diskutiert wird, ob man etwas baulich verändern kann – denn es sind schon mehrere schwere Unfälle dort geschehen.