Unfall in Esslingen-Weil Angeklagter soll nach Unfall mit drei Toten nur nach seinem Auto gefragt haben
Im Prozess um den Unfall in Weil mit drei Toten gab es Überraschendes – in Zeugenaussagen und mit Blick auf den Führerschein des Angeklagten.
Im Prozess um den Unfall in Weil mit drei Toten gab es Überraschendes – in Zeugenaussagen und mit Blick auf den Führerschein des Angeklagten.
Der Medienrummel hat sich gelegt. Am zweiten Tag des Prozesses um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil im Oktober 2024 mit drei Toten herrschte in der ersten für die Presse reservierten Zuschauerreihe gähnende Leere. Das Zuschauerinteresse aber war ungebrochen hoch. Das Amtsgericht Esslingen verhandelt wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 55-Jährigen aus Stuttgart. Der Mann soll auf der Weilstraße in Richtung Pliensauvorstadt mit seinem Auto in eine Fußgängergruppe gefahren sein. Die 39-jährige Frau und ihre beiden Söhne im Alter von drei und sechs Jahren verstarben noch am Unfallort.
Der zweite Verhandlungstag begann am Dienstagmorgen mit einem Paukenschlag. Am ersten Prozesstag hatten sich viele Besucher und Medienvertreter zu Beginn und während der Pausen gefragt, warum der Angeklagte noch immer im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Nun teilte die Vorsitzende Richterin mit, dass der Führerscheins des Mannes vorläufig eingezogen werde.
Die Staatsanwaltschaft habe einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht stattgegeben habe. Auf die Frage der Richterin, ob er seine Fahrerlaubnis freiwillig abgeben werde, antwortete der Angeklagte mit einem deutlichen: „Ja“. Am Ende des Prozesstages händigte er seinen Führerschein anwesenden Justizbeamten aus. Die Richterin betonte, dass der Entzug vorläufig sei. Sollten sich im Verlauf der Verhandlung neue Aspekte ergeben, könne es sein, dass er sie wieder zurückerhalte. Eine Entscheidung werde mit dem Urteil verkündet.
Während des zweiten Verhandlungstages gab es wieder erschütternde Momente für die Zuschauer und vor allem für die als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Opfer. Manche Zeugenaussage rief aber auch Kopfschütteln hervor. Ein Polizeibeamter gab im Zeugenstand an, dass er wenige Tage nach dem Unfall in Esslingen-Weil wegen der Erledigung einer Formalität zusammen mit einer Kollegin den Angeklagten in dem Krankenhaus besucht habe, in dem er wegen seiner Verletzungen behandelt wurde. Der Angeklagte habe gesagt, dass sich die Situation sehr irreal anfühlen würde.
Der 55-Jährige habe sich Gedanken darüber gemacht, wie wohl sein persönliches Umfeld auf den Unfall mit drei Todesopfern reagieren werde. Und, so der Polizeibeamte, der Angeklagte habe auch gefragt, ob sich sein Fahrzeug, das Unfallfahrzeug, denn auch in einer „Safety Box“ befinde. Auf die bejahende Antwort seiner Kollegin habe der Mann gesagt, er hoffe, dass dem auch wirklich so sei. Nach dem Befinden der Unfallbeteiligten und der Hinterbliebenen habe sich der Angeklagte nicht erkundigt, erklärte der Zeuge.
Mit Spannung war die Aussage eines Gutachters erwartet worden. Der Experte hatte nach eigenen Angaben die Sicherung digitaler Spuren am Unfallwagen vorgenommen. Nach seiner Darstellung sei das Fahrzeug auf bis zu 108 Stundenkilometer beschleunigt worden. Eine Bremsaktivität habe nach seinen Untersuchungen nicht stattgefunden. Doch das Gaspedal sei mehrfach betätigt worden. Zwei mal sei es sogar zu 100 Prozent, also maximal, durchgedrückt worden. Bis zu dem Unfallgeschehen hätten die digitalen Daten keine Auffälligkeiten gezeigt.
Auf Nachfragen des Verteidigers des Angeklagten, ob denn das Gaspedal zwingend von einem Fuß durchgedrückt worden sei, gab er an, das sei in der Regel so und vermutlich auch hier der Fall. Einen technischen Defekt des Fahrzeugs könne er aber nicht ausschließen. Der Gutachter gab weiter an, dass es sich bei dem Unfallwagen um ein relativ neues Fahrzeug mit einem Tachostand von gerade mal 18000 Kilometern gehandelt habe.
Im Zuge der Verhandlung wurde angesprochen, dass der Angeklagte längere Zeit unter einer schweren Alkoholsucht gelitten habe, erst seit etwa einem Jahr trocken sei und sich vor dem Unfall in Weil in stationärer Behandlung befunden habe. Markus Schwab, der Vertreter der als Nebenkläger auftretenden Angehörigen, stellte den Antrag, dass ein bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten gefundenes thailändisches Präparat auf seine Wirksamkeit hin untersucht werde. Es könne sein, dass die Einnahme des Mittels die Fahrtüchtigkeit des Mannes beeinträchtigt hätte. Auch wiederholte er seinen Antrag, eine dem Angeklagten abgenommene Blutprobe auf möglichen Alkoholkonsum vor dem Unfallgeschehen hin zu untersuchen.
Weitere am zweiten Prozesstag vernommene Zeugen gaben an, dass die Ampel in der Weilstraße Rot angezeigt habe und mehrere Fahrzeuge vor der Signalanlage standen, als das Auto des Angeklagten mit hoher Geschwindigkeit angefahren kam. Eine Zeugin sagte aus, der Unfallwagen sei „senkrecht“ durch die Luft geflogen und habe sich um die eigene Achse gedreht.
Eine junge Frau, die mit ihrem E-Scooter Zeugin des Geschehens geworden war, berichtete, dass auch sie und ihr Sohn an diesem Tag hätten ums Leben kommen können. Ihr Sohn habe an diesem Tag auch zum Training in der Sportstätte Weil gewollt, habe aber darauf bestanden, sich bereits in der Schule für den Sport umzuziehen. Dadurch sei er früher zum Training gekommen und sie habe sich bereits auf der Rückfahrt befunden, als sich die tödliche Fahrt ereignete.
Nach der bisherigen Planung sind drei weitere Prozesstage am Amtsgericht Esslingen angesetzt. Durch die beantragten Gutachten der Verteidigung der Nebenkläger und weitere Untersuchungen können aber weitere Verhandlungstage anfallen und sich die für Ende März geplante Urteilsverkündung hinauszögern.