Unfalltod am Olgaeck in Stuttgart Prozess beginnt – diese Strafen gab es in ähnlichen Fällen
Am Stuttgarter Amtsgericht wird an diesem Mittwoch der tödliche Unfall am Olgaeck verhandelt. Was kommt auf den Fahrer zu? Dabei gibt es einen Knackpunkt.
Am Stuttgarter Amtsgericht wird an diesem Mittwoch der tödliche Unfall am Olgaeck verhandelt. Was kommt auf den Fahrer zu? Dabei gibt es einen Knackpunkt.
Ein schwerer Gang steht mehreren Menschen an diesem Mittwoch bevor. Von 9 Uhr an wird am Stuttgarter Amtsgericht der tödliche Unfall am Stuttgarter Olgaeck verhandelt. Am 2. Mai vergangenen Jahres war ein schwerer Mercedes-Geländewagen von der Fahrbahn abgekommen und gegen das Geländer der Stadtbahnhaltestelle gerollt. Eine 46 Jahre alte Frau verlor ihr Leben, acht weitere Menschen wurden teils schwer verletzt, darunter fünf Kinder. Nun müssen der Fahrer des Wagens als Angeklagter und die Opfer als Zeugen oder Nebenkläger vor Gericht erscheinen.
Angeklagt ist der heute 43 Jahre alte Unternehmer wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen sowie Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, fahruntüchtig gewesen zu sein. In seinem Blut seien Spuren eines Kokainkonsums festgestellt worden. Die Verteidigung hat einen kausalen Zusammenhang bisher zurückgewiesen. Ihr Mandant habe zudem „von Beginn an Verantwortung übernommen“ – unter anderem mit der Zahlung einer mittleren sechsstelligen Summe an Geschädigte und Angehörige als „unmittelbare Unterstützung“.
Doch welche Strafe könnte den Angeklagten erwarten - und was lässt sich aus ähnlichen Fällen aus der jüngeren Vergangenheit ableiten? Zunächst einmal ist die Tatsache, dass vor dem Amtsgericht verhandelt wird, ein erster Hinweis. Dort kann das Schöffengericht maximal eine Strafe von vier Jahren verhängen. Generell können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch Geldstrafen sind möglich.
Zuletzt hat es in Stuttgart und der Region zwei tödliche Unfälle gegeben, die man zum Vergleich heranziehen könnte. In Esslingen-Weil kam es im Oktober 2024 zu einem schlimmen Unglück: Ein Fahrer schleuderte mit seinem Auto auf einen Gehweg. Eine Mutter und ihre zwei Kinder kamen ums Leben. Auch hier wurde am Amtsgericht verhandelt. Es verhängte wegen fahrlässiger Tötung eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Amtsrichterin sagte bei der Urteilsverkündung zum Unfallhergang, dass der Angeklagte vom Wechsel seines Hybridautos in den Verbrennermodus überrascht worden sei und er daraufhin Gas- und Bremspedal verwechselt habe. Vor Schreck habe er einen fatalen Fehler begangen und sein Auto nach rechts auf den Gehweg gelenkt.
Rechtskräftig ist dieses Urteil freilich noch nicht. Sowohl die Hinterbliebenen als auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Damit geht das Verfahren ans Stuttgarter Landgericht. Die Fahrerlaubnis war dem Mann erst im Februar dieses Jahres vorläufig entzogen worden. Vorerst bleibt es dabei.
Ebenfalls eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gab es in einem anderen Urteil. Während der Fußball-EM im Sommer 2024 war eine damals 69-Jährige mit ihrem Auto in eine Kreuzung in Degerloch eingefahren, obwohl diese durch ein Polizeimotorrad abgesperrt gewesen sein soll. Zu diesem Zeitpunkt war auf der B 27 die Eskorte für den damaligen ungarischen Regierungschef Viktor Orbán unterwegs. Das Auto stieß mit dem Polizeimotorrad eines 61-Jährigen zusammen, der dabei ums Leben kam. Ein Kollege erlitt schwere Verletzungen.
Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte die Frau wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Die Frau wies jede Schuld von sich und beteuerte, die Absperrung sei nicht zu erkennen gewesen. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Erwartet also auch den Unfallfahrer vom Olgaeck eine Haftstrafe auf Bewährung? Das lässt sich trotz der ähnlich gelagerten Fälle nicht so genau sagen. Grundsätzlich, sagt ein Sprecher des Amtsgerichts, könne man keine „übliche Strafe“ in solchen Fällen beziffern. Es sei immer der Einzelfall zu betrachten. Das Strafmaß hänge von zahlreichen Kriterien ab. Dazu zählten etwa Vorstrafen, der Grad des Verschuldens, das Vorliegen eines Geständnisses oder Schadenswiedergutmachung.
Auch bei der Staatsanwaltschaft betont man, es hänge immer vom Einzelfall ab, welches Strafmaß gefordert und letztlich verhängt werde. Es handle sich beim Unfall am Olgaeck „um einen ganz schrecklichen Ausnahmefall“, den man nicht vergleichen könne. Es gehe auch darum, wie sich eine Person vor Gericht verhalte, ob es beispielsweise zu einer Entschuldigung komme.
Zudem könnte es einen entscheidenden Unterschied zu den Vergleichsfällen geben. Denn die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen ja vor, wegen Betäubungsmitteln fahruntüchtig gewesen zu sein. Diese Frage dürfte der Knackpunkt im Olgaeck-Prozess werden. Denn sollte sich die Auffassung der Staatsanwaltschaft bestätigen, würden andere Maßstäbe angelegt als bei einem normalen Fahrfehler. Dann könnte dem Unfallverursacher ein höheres Strafmaß drohen.