Unfalltod am Olgaeck „Stoppt das Sterben“: Unfalltod am Olgaeck kommt vor Gericht

Spurensicherung am 2. Mai 2025 an der Unfallstelle am Olgaeck, nachdem die Rettungskräfte abgerückt sind. Die Ermittlungsergebnisse sind wesentlicher Bestandteil des Prozesses wegen fahrlässiger Tötung im Amtsgericht. Foto: SDMG/Rafael Schulz

Eine Tote, acht Verletzte: Der tödliche Unfall am Olgaeck vor einem Jahr beschäftigt am Mittwoch das Amtsgericht. Was erwartet den Beschuldigten und die Betroffenen?

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Am Mittwoch wird der tödliche Unfall am Olgaeck im Amtsgericht aufgerollt - dabei dürfte der Prozess für alle Beteiligten emotional und belastend werden. Am 2. Mai 2025 war in der Innenstadt ein tonnenschwerer Mercedes-Geländewagen gegen das Fußgänger-Geländer vor einer Stadtbahn-Haltestelle geprallt, hatte eine 46-jährige Frau getötet, acht weitere Passanten teils schwer verletzt. Was wiegt der Tod einer Mutter, die eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern hinterlässt? Was wiegen die seelischen und körperlichen Folgen von acht Verletzten? Und was hat der zu tragen, der dies alles ausgelöst hat? Fragen über Fragen zu Ursachen und Schuld.

 

Wer sind die Beteiligten?

Angeklagt ist ein heute 43-jähriger Stuttgarter, Fahrer des G-Klasse-Mercedes, der am 2. Mai 2025 gegen 17.50 Uhr auf der Charlottenstraße stadtauswärts unterwegs war und auf Höhe der Kreuzung Olgastraße nach links von der Fahrbahn abkam. Der Wagen prallte gegen eine Fußgängergruppe am Mittelbahnsteig der dortigen Stadtbahn-Haltestelle.

Der Beschuldigte ist ein erfolgreicher Stuttgarter Unternehmer, der nach den Worten seines Anwalts „uneingeschränkt einsichtig“ sei und „von Beginn an Verantwortung übernommen habe“ - unter anderem mit der Zahlung einer mittleren sechsstelligen Summe an Geschädigte und Angehörige als „unmittelbare Unterstützung“. Bei dem Unfall wurde eine 46-jährige Frau tödlich, deren Ehemann schwer verletzt. Unter den acht Verletzten waren fünf Kinder.

Wie lautet die Anklage?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unfallfahrer fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie Gefährdung des Straßenverkehrs vor. In der Hauptverhandlung werden acht Nebenkläger durch drei Rechtsanwälte vertreten.

Warum kam der Wagen von der Straße ab?

Die Unfallursache ist bisher unklar. Laut Anklage soll der Verursacher fahruntüchtig gewesen sein. In seinem Blut seien Spuren eines Kokainkonsums festgestellt worden. Die Verteidigung sieht dagegen einen kausalen Zusammenhang nicht als erwiesen an. Ein juristischer Knackpunkt: Fahruntüchtigkeit wiegt schwerer als nur ein bloßes Augenblicksversagen.

Welche Strafe droht dem Mercedes-Fahrer?

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage beim Amtsgericht erhoben - auch ein Fingerzeig, dass sie ein Strafmaß von unter vier Jahren Haft erwartet. Denn so viel kann das Schöffengericht eines Amtsgerichts maximal verhängen. Besetzt ist das Gericht mit einer Richterin als Vorsitzenden sowie zwei ehrenamtlichen Schöffen, als ehrenamtlichen Laienrichtern.

Gab es ähnliche Fälle - und welche Urteile dazu?

Der Raserunfall von Ludwigsburg ist mit diesem Fall nicht zu vergleichen. Im März 2025 lieferten sich zwei Männer in PS-Boliden mit weit überhöhter Geschwindigkeit ein rücksichtloses Wettrennen - und töteten so zwei junge Frauen. Hier sah das Landgericht Merkmale des Mordes erfüllt – mit lebenslanger Haft für den Hauptangeklagten.

Eher zu vergleichen ist der Unfall mit dem tragischen Unglück in Esslingen-Weil, wo ein Autofahrer im Oktober 2024 auf einen Gehweg schleuderte und eine Mutter mit ihren zwei Kindern tötete. Das Amtsgerichts-Urteil: Ein Jahr zehn Monate Haft, zur Bewährung ausgesetzt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Kann der Beschuldigte auf mildernde Umstände hoffen?

Das Gericht könnte dem Fahrer zugute halten, dass er von Anfang an Verantwortung übernommen, seine Schuld anerkannt, Reue gezeigt und sich durch Zahlung hoher Summen um eine Art Täter-Opfer-Ausgleich bemüht hat. Generell können Freiheitsstrafen unter zwei Jahren noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ist das Olgaeck ein Unfallbrennpunkt?

Nach den Zahlen in der jüngsten Verkehrsunfallstatistik der Polizei nicht unbedingt. Dort wurden im Jahr 2025 lediglich drei Unfälle registriert. Zum Vergleich: Am Gebhard-Müller-Platz, zwischen Wagenburgtunnel und Hauptbahnhof, gab es im vergangenen Jahr 21 Unfälle. Gefährliche Situationen gibt es am Olgaeck aber immer wieder: Autos, Stadtbahnen, Fußgänger treffen hier auf mehrspurigen Straßen und zahlreichen Überwegen aufeinander. Im März 2025 starb dort eine weitere Passantin, als sie von einem abbiegenden Klein-Lkw auf einer Fußgängerfurt übersehen wurde.

Folgen: Trauer und Demonstration für mehr Sicherheit am Olgaeck. Foto: Andreas Rosar

Wenige Tage später hatte es am Unfallort deshalb eine Demonstration mehrerer verkehrspolitischer Organisationen gegeben, um mehr Sicherheit für Fußgänger einzufordern. Motto: „Stoppt das Sterben auf den Straßen.“ Der damalige Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) forderte einen Umbau des Verkehrsknotens und stieß mit dem Vorschlag eines Gutachtens bei der Stadtverwaltung auf offene Ohren.

Hat es Maßnahmen für mehr Unfallsicherheit gegeben?

Die Stadtverwaltung hat das Tempolimit von 40 Kilometer pro Stunde, das zur Unfallzeit für die Charlottenstraße (B 27) galt, im Herbst 2025 auf Tempo 30 herabgesetzt. Bisher wurde aber nicht berichtet, dass der Unfallwagen mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei.

Wie viele Verhandlungstage sind geplant?

Nach bisheriger Einschätzung wird bereits am Mittwoch mit einem Urteil gerechnet. Laut Amtsgerichtssprecher Matthias Buchen sind neben zwei Sachverständigen, die zum technischen Unfallhergang und zu medizinischen Gutachten Auskunft geben sollen, insgesamt elf Zeugen geladen. Darunter sind acht Polizeibeamte.

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