Urteil am Landgericht Stuttgart Drogendealer müssen für mehrere Jahre in Haft
Das Landgericht Stuttgart verhängt Strafen gegen vier Männer aus dem Rems-Murr-Kreis, die mit Kokain und Marihuana gehandelt haben.
Das Landgericht Stuttgart verhängt Strafen gegen vier Männer aus dem Rems-Murr-Kreis, die mit Kokain und Marihuana gehandelt haben.
Nach drei Monaten hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart einen Prozess gegen vier junge Männer aus dem Rems-Murr-Kreis, in dessen Mittelpunkt ein Drogenhandel stand, mit zum Teil hohen Strafen abgeschlossen. Ein 21-jähriger Schorndorfer muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis, ein Gleichaltriger aus Urbach für zwei Jahre und neun Monate. Ein 28-Jähriger aus Winterbach wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Bei einem 31-jährigen Schorndorfer, der maßgeblich zur Aufklärung beigetragen hatte, sah das Gericht dagegen von einer Strafe ab. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von bis zu sechs Jahren beantragt.
Nicht zuletzt aufgrund der Geständnisse der vier Angeklagten sah es das Gericht als erwiesen an, dass die beiden 21-jährigen Angeklagten aus Schorndorf und Urbach im Jahr 2022 im Rems-Murr-Kreis einen schwunghaften Drogenhandel mit Marihuana und Kokain betrieben hatten. Zu diesem Zweck hatten sie im Herbst 2022 den dritten, 31 Jahre alten Angeklagten gebeten, in dessen Keller die Drogen bunkern zu dürfen. „Dieser psychisch leicht angeschlagene Mann war nicht glücklich darüber, stimmte aber zu, weil er seine Freunde nicht enttäuschen wollte“, erklärte der Vorsitzende Richter Johannes Steinbach. Die beiden Hauptangeklagten lagerten dort je 500 Gramm Marihuana und Kokain und füllten die Vorräte regelmäßig wieder auf. Im Jahr 2022 verkauften sie insgesamt 700 Gramm Kokain und knapp zwei Kilogramm Marihuana bei 14 Geschäften an diverse Abnehmer.
Der 21-jährige Schorndorfer, der sich laut Steinbach „in einem rockerähnlichen Milieu bewegte“ war zudem im Besitz einer Gaspistole, mit der er im November 2022 den Verlobten seiner Schwester bedrohte: Er habe in einer Nacht Schüsse auf dessen Tattoo-Studio abgegeben und diesem angedroht, das Studio zu zerstören und ihn selbst zu töten, wenn er sich weiter weigere, einen Fall von häuslicher Gewalt in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Darüber hinaus war der Hauptangeklagte einmal in Schorndorf und einmal auf der B14 bei Fellbach mit dem Auto unterwegs gewesen, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein. Beim zweiten Mal verursachte er dabei einen Auffahrunfall mit 3200 Euro Sachschaden und beging anschließend Unfallflucht. Das Urteil lautet auf bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln, unerlaubten Besitz einer Kurzwaffe, Bedrohung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Auf die Spur der Angeklagten war die Polizei durch die Selbstanzeige des 31-jährigen Bunkerhalters gekommen. Wegen dessen Aufklärungshilfe sah die Kammer bei diesem von einer Strafe ab. Allen vier Angeklagten hielt das Gericht ihre Geständnisse zugute. Zudem rechnete es ihnen positiv an, dass die Taten zumindest teilweise zur Finanzierung des eigenen Drogenkonsums gedient hätten. „Der Hauptangeklagte ist zudem besonders haftempfindlich, da er wegen seiner Strafe nicht bei der Geburt seines Kindes dabei sein kann“, ergänzte Steinbach.
Straferschwerend fiel für die Kammer ins Gewicht, dass die beiden Hauptangeklagten bereits mehrere Vorstrafen hatten und bei dem 21-Jährigen aus Urbach die Rückfallgeschwindigkeit nach lediglich zwei Monaten sehr hoch gewesen sei. Außerdem sei Marihuana zwar eine weiche, Kokain jedoch eine harte Droge.