Nach zehn Jahren hat das Landgericht ein weiteres Kapitel im Strafverfahren gegen Klinikum-Beschäftigte und Dienstleister mit einem weiteren harten Urteil beendet, das weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgeht und deshalb nun mit dem Mittel der Revision überprüft wird. Die Ablehnung unzähliger Beweisanträge und von zwei Befangenheitsanträgen, weil der Angeklagte Andreas Braun die Kammer und speziell den Vorsitzenden Richter für voreingenommen hielt, hatten das Klima im Gerichtssaal vergiftet. Deren Folgen für das Urteil bewerten Gericht und Verteidigung erwartungsgemäß unterschiedlich.