Urteil im Klinikum-Prozess Nur ein Haupttäter ist zu wenig

Andreas Braun ist vom Landgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Für das Gericht ist Andreas Braun ein Manipulator mit hoher krimineller Energie. Die Mitverantwortung seiner Vorgesetzten im Stuttgarter Klinikumskandal bewertet es überraschend gering, meint Autor Jörg Nauke.

Nach zehn Jahren hat das Landgericht ein weiteres Kapitel im Strafverfahren gegen Klinikum-Beschäftigte und Dienstleister mit einem weiteren harten Urteil beendet, das weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgeht und deshalb nun mit dem Mittel der Revision überprüft wird. Die Ablehnung unzähliger Beweisanträge und von zwei Befangenheitsanträgen, weil der Angeklagte Andreas Braun die Kammer und speziell den Vorsitzenden Richter für voreingenommen hielt, hatten das Klima im Gerichtssaal vergiftet. Deren Folgen für das Urteil bewerten Gericht und Verteidigung erwartungsgemäß unterschiedlich.

 

Irreparabler Reputationsschaden für Politiker

Der Versuch des Klinikums, ab 2013 durch Projekte mit Vertretern aus Libyen und Kuwait die lukrative – und legale – Behandlung reicher arabischer Patienten auszudehnen, hat fatale Folgen. Für den Verurteilten, aber auch für seine Mitarbeiterinnen und Vermittler sowie für Politiker, die keinen Prozess erdulden mussten, um einen irreparablen Reputationsschaden zu erleiden.

Die von tiefem Misstrauen geprägte Aufarbeitung zerrüttete zudem das Verhältnis zwischen den Ratsfraktionen sowie zwischen Gemeinderat und Oberbürgermeister. Die übereilte Beendigung des Auslandsgeschäfts, auch des seriösen Teils, durch die Rathausspitze hat Mindereinnahmen in Millionenhöhe zur Folge. Ganz zu schweigen von den Umsatzverlusten, die Handel, Gastronomie und Hotellerie seitdem beklagen.

Wie hoch ist der tatsächliche Schaden?

Andererseits wird der für die Strafzumessung relevante finanzielle Schaden auch nach 75 Verhandlungstagen in zwei Prozessen seit 2022 nicht exakt beziffert – ein Schwachpunkt des Urteils. Das Klinikum ist beim Libyen-Geschäft wegen überhöhter Behandlungsabrechnungen Betrüger und wegen der Provisionen und der Betreuungskosten für die kriegsversehrten Patienten Geschädigter. Summiert man alle Ein- und Auszahlungen beider Projekte auf, dürfte allenfalls ein entgangener Gewinn beklagt werden. Juristisch betrachtet, ist für die Kammer wegen fehlender Verträge aber ohnehin jede Buchung unrechtmäßig.

Sie knüpft mit dem Urteil erwartungsgemäß an jenes gegen die Partner des Klinikums an, die ebenfalls für mehrere Jahre ins Gefängnis mussten. Das Gericht würdigt zwar Brauns Aufklärungsbereitschaft, sieht in ihm aber den „Haupttäter“, weil es ohne seine Mitwirkung weder Libyer noch Kuwaiter nach Stuttgart verschlagen hätte. Beeindruckt, von Schulterklopfern als Retter des Klinikums gefeiert zu werden, ließ er bei den Projekten kaufmännische Grundprinzipien außer Acht. Mit der „arabischen Brille“ auf der Nase saß das Geld locker. Es war nur nicht seines, sondern das der Steuerzahler.

Kontrolle? Fehlanzeige!

Erstaunlich ist, dass die Tatbeteiligung von Brauns Vorgesetzten im Urteilsspruch nur insoweit Erwähnung fand, dass sie von Braun manipuliert worden seien. Dabei konnte ihr Untergebener nur deshalb den Zampano geben, weil ihn niemand einhegen wollte, solange er Einnahmen generierte. Kontrolle? Einspruch? Fehlanzeige. Die Steuerfahndung hat der Geschäftsführung allein schon wegen der chaotischen Buchhaltung eine Mitverantwortung attestiert. Es überrascht deshalb, dass das Gericht mit dem Großen, den man nicht laufen lassen dürfe, weil zuvor Kleine gehängt wurden, allein Andreas Braun meint.

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