Urteil im Rudloff-Prozess Der Steuerhinterziehung schuldig – Ex-Bordellchef muss ins Gefängnis

Ein denkwürdiger Prozess ist zu Ende gegangen, in dem sogar der Hamburger Verteidigerund Revisionsexperte Gerhard Strate als Rechtsanwalt aufgetreten ist. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Das Landgericht Stuttgart hat den ehemaligen Bordellbetreiber Jürgen Rudloff wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Es war eine Entscheidung, die sogar die Forderung des Staatsanwalts übertroffen hat. Die 6. Wirtschaftsstrafkammer hat am Donnerstag den ehemaligen Betreiber des Paradise-Bordells Jürgen Rudloff wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Eine Strafe in dieser Höhe kann nicht zu Bewährung ausgesetzt werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Rudloff in Haft.

 

Knapp sieben Monate Prozess

Das Gericht ist nach einem sich über fast sieben Monate erstreckenden Prozess und einer umfangreichen Beweisaufnahme zu dem Schluss gekommen, dass Rudloff Steuern von etwas mehr als einer Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2017 hinterzogen hat. Hauptposten ist dabei der Verkauf seiner Geschäftsanteile am Frankfurter Bordell Palace. Die Kammer veranschlagte dafür einen Kaufpreis von mindestens 1,8 Millionen, „wenn nicht noch mehr“.

Der 72-jährige Angeklagte nahm das Urteil mit versteinerter Mine entgegen. Er war bereits 2019 wegen Beihilfe zum Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie Betrag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteil worden. In seinem Schlusswort hatte er gesagt, er wolle nicht mehr ins Gefängnis.

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