Urteil im Sushi-Prozess Stuttgarter Wirt muss wegen Sozialbetrugs und Schleusertum ins Gefängnis

Mit Zehn-Stunden-Tagen und Sechs-Tage-Wochen mussten die angeheuerten Arbeitskräfte zurechtkommen. (Symbolbild) Foto: dpa

Weil er Ukrainer, Chinesen und Georgier ins Land holte, mit falschen Pässen versorgte und unter Mindestlohn bezahlte, stand ein Restaurantbetreiber in Stuttgart vor Gericht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Er war gut in der Schule, er hat seine Eltern im Lokal unterstützt, er ging nach Stuttgart und baute sich ein erfolgreiches kleines Netz aus Sushi- und Chinarestaurants auf. Und nun sitzt der Mann im Gefängnis. Für vier Jahre und fünf Monate. So lautet das Urteil des Stuttgarter Landgerichts gegen einen Restaurantbesitzer aus Stuttgart. Die Vorwürfe: Sozialbetrug und Schleuserei.

 

Der Mann ist Sohn chinesischer Eltern und kam mit ihnen als Kind nach Deutschland. Aufgewachsen in Berlin, zog er vor rund 20 Jahren nach Süddeutschland, um sich ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Und es lief.

Doch im vergangenen Jahr wurden die Behörden auf ihn aufmerksam. Und so kam ans Licht, dass er Menschen beschäftigte, die nicht legal in Deutschland waren. Sie kamen aus Nicht-EU-Ländern, und dem Wirt wurde vorgeworfen, sie als billige Arbeitskräfte eingeschleust zu haben. Dann verhalf er ihnen zu EU-Pässen – etwa zu rumänischen, tschechischen und litauischen – und ließ sie in seinen Lokalen arbeiten.

Die Mitarbeiter hatten gefälschte EU-Pässe und bekamen keinen Mindestlohn – dafür aber Kost und Logis. (Symbolbild) Foto: dpa

Der Gastronom wurde für das Einschleusen, das er gemeinschaftlich mit anderen Beschuldigten begangen haben soll, in 33 Fällen verurteilt. Dazu kam die Anstiftung zur Beschaffung falscher Dokumente. Diese Fake-Pässe seien aus Osteuropa und „von so guter Qualität gewesen, dass sie die Ermittlungen erschwerten“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Gless. Die auf diesem Weg illegal angeworbenen Arbeitskräfte kamen aus Georgien, China und der Ukraine. In 17 Fällen kam noch ein Vorwurf hinzu. Die Kammer kam zu der Ansicht, dass er sich der Anstiftung zum unerlaubten Aufenthalt schuldig gemacht habe.

Das dreiköpfige Verteidigungsteam – darunter der zu einzelnen Terminen aus Berlin angereiste Linken-Politiker Gregor Gysi – hatte in Verständigungsgesprächen auf ein niedrigeres Strafmaß hinwirken wollen. Das hatte der Vorsitzende Richter bei Prozessauftakt referiert. Die Kammer habe dabei aber klar zu verstehen gegeben, dass man nicht unter vier Jahre gehen werde angesichts der Vorwürfe.

In dem Verfahren hatte ein Mitarbeiter berichtet, unter welchen Bedingungen er in Stuttgart in einem der Lokale tätig gewesen war. Er schilderte, dass er über dem Lokal nahe dem Stuttgarter Rathaus ein Zimmer mit weiteren Angestellten teilte. Sie konnten im Lokal essen – und zwar keine Reste, sondern das „normale“ Essen, wie es auch den zahlenden Gästen serviert wurde. Dafür wurde ihnen nichts vom Lohn abgezogen, so der Zeuge. Er sei auf 2000 Euro gekommen – bei täglich zehn Stunden und einer Sechs-Tage-Woche.

Dass er seinen Mitarbeitenden Kost und Logis stellte, das wertete das Gericht positiv. Auch dass er „wohlwollend betrachtet“ ein Geständnis abgelegt hatte – man hatte sich da offenbar mehr Eingeständnisse erhofft – wurde zu seinen Gunsten angerechnet, ebenso die „Anklänge von Reue“ im letzten Wort nach den Plädoyers.

Was aber Minuspunkte brachte, war die große Zahl der Fälle. Angeklagt waren mehr als 50. Man habe da eine „gewisse kriminelle Energie“ erkannt. Auch dass der Angeklagte die „finanzielle Enge der Drittstaaten ausgenutzt“ habe, zählte zu seinen Ungunsten. Auch wenn die Mitarbeitenden, wie der Vorsitzende Richter Rainer Gless betonte, offenbar in Deutschland mit einer Bezahlung, die unter dem Mindestlohn lag, noch besser lebten als in ihrem Herkunftsland. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung auch von einer „eingespielten professionellen Tatserie“.

Im Laufe der Jahre – von 2021 bis zur Festnahme vor knapp einem Jahr – sei dem Angeklagten ein Vermögensvorteil in sechsstelliger Höhe entstanden, errechnet aus dem zu wenig gezahlten Lohn und den nicht abgeführten Sozialabgaben. Diese Summe werde von ihm eingezogen.

In einem Absatz kritisierte der Richter auch die Verteidigungsstrategie Gregor Gysis. Er habe sich dahingehend geäußert, dass es doch nicht sein könne, dass „Eigentumsdelikte“ höher bestraft würden als Taten, die der Gesundheit anderer schadeten. Das sei eine falsche Einordnung: Es handele sich bei den Taten, die angeklagt waren, nicht um Eigentumsdelikte, sondern es ging um illegale Einschleusung und Beschäftigung. Außerdem habe er nicht verstanden, so Rainer Gless, wie man die Strafe als zu hoch bewerten könne, wenn man sich zuvor in Verständigungsgesprächen doch abgesprochen habe. Gysi war bei der Urteilsverkündung jedoch nicht zugegen.

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