Urteil Ludwigsburger Raserprozess Verurteilte kriegen nach Haft wohl ihren Führerschein zurück

G. (links) und sein Bruder I. werden aller Vorussicht wieder hinterm Steuer sitzen. Foto: LICHTGUT

Die Staatsanwaltschaft forderte einen lebenslangen Führerscheinentzug für die Verurteilten G. und I. Der Richter entschied sich anders – und nannte dafür einen entscheidenden Grund.

Ludwigsburg : Emanuel Hege (ehe)

Dürfen Personen, die mit ihrem Auto einen Mord begangen haben, jemals wieder fahren? Auch um diese Frage ging es bei der Urteilsverkündung am Dienstagnachmittag – mit einem überraschenden Ergebnis zugunsten der verurteilten Brüder G. und I.

 

Noch eine Woche zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage ein lebenslanges Fahrverbot für die beiden gefordert. Für ihren Cousin K., der in einem der Autos saß und zuvor ebenfalls an einem illegalen Rennen beteiligt war, verlangte die Staatsanwaltschaft den Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Jahre.

Hintergrund dieser Forderung: Die drei waren bereits mehrfach wegen Verkehrsdelikten aufgefallen. G. und I. wurde der Führerschein wiederholt entzogen, sie erhielten ihn zurück – und fuhren erneut zu schnell. Sie seien „unbelehrbar“, sagte Anke Stiefel-Bechdolf, Anwältin der Familie des Opfers.

Während der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann beim Schuldspruch wegen Mordes vergleichsweise hart urteilte, zeigte er sich in der Frage der Fahrerlaubnis deutlich milder. Den beiden Hauptangeklagten kann nach Ablauf von fünf Jahren – gerechnet ab Rechtskraft des Urteils – eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Praktisch bedeutet das: Nach Verbüßung ihrer Haftstrafe können G. und I. wieder einen Führerschein beantragen und Auto fahren.

Der ausschlaggebende Punkt

„Nach gründlicher Abwägung sind wir der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt“, begründete Winkelmann die Entscheidung. Die beiden seien noch junge Männer mit einem langen Lebensweg vor sich, in dem die Fahrerlaubnis eine Rolle spielen werde.

Ausschlaggebend war für das Gericht vor allem der Gedanke der Resozialisierung. Ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis käme bei den beiden, die im Kfz-Gewerbe tätig sind, faktisch einem Berufsverbot gleich. Deshalb entschied sich die Kammer gegen ein dauerhaftes Fahrverbot.

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