Urteil über Michael Ballweg „Querdenker“-Prozess: Vorm Gerichtssaal brandet der Applaus auf

Nach dem Urteil strahlt Michael Ballweg bei einer spontanen Pressekonferenz im Gebäude des Landgerichts. Foto: AFP

Der Erfinder der „Querdenken“-Bewegung Michael Ballweg saß neun Monate in Untersuchungshaft und zehn Monate im Gerichtssaal. Nun ist über die Vorwürfe ein Urteil gefällt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Die Richterin ahnt es: Das, was sie gleich sagen wird, könnte emotionale Reaktionen auslösen im Saal. Deswegen wird sie deutlich: Wer lacht, applaudiert oder – und das war beim abzusehenden Urteil eher ungewöhnlich – schimpft, der wird des Saals verwiesen. Entsprechend ruhig blieb es, denn die Begründung wollte sich kaum jemand von den Anhängerinnen und Anhängern des obersten „Querdenkers“ Michael Ballweg entgehen lassen. Die Begründung dafür, warum er nach einem gewaltigen Gerichtsverfahren nach rund zehn Monaten vom Großteil der Vorwürfe freigesprochen wurde. Draußen, als die Richterinnen und Richter dann außer Hörweite waren, da brandet er dann doch auf, der Applaus für den 51-Jährigen im T-Shirt mit der Aufschrift „Einmal Rebell, immer Rebell“.

 

Die ersten „Querdenker“-Demos waren im Frühjahr 2020 in Stuttgart

Ballweg hatte im Frühjahr 2020 angefangen, gegen die Grundrechtseinschränkungen wegen der Eindämmung der Coronapandemie zu protestieren. Zunächst in sehr kleinem Kreise organisierte er Versammlungen auf dem Stuttgarter Schlossplatz. Diese wurden immer größer und wurden – unter anderem, um Abstandsregelungen einhalten zu können – auf den Wasen verlegt. Nur wenige Wochen nach der Gründung der „Querdenken“-Bewegung zogen die Demos auch Verschwörungstheoretiker wie Ken Jebsen an.

Am Anfang war der Verdacht, Spenden nicht für Demos verwendet zu haben

Im Juni 2022 wurde Ballweg aufgrund von Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft festgenommen, seine Geschäfts- und Privaträume durchsucht. Diese Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des versuchten Betrugs führten zum Prozess, der im Oktober 2024 am Stuttgarter Landgericht begann.

Glücklich und im Rebellen-T-Shirt verlässt Ballweg am Ende das Landgericht. Foto: AFP

Freigesprochen wird Ballweg vom Anklagepunkt versuchter Betrug und vom Vorwurf der Steuerhinterziehung. Eine Verurteilung erfolgt lediglich für zwei Fälle der versuchten Steuerhinterziehung: Eine Verwarnung, das unterste, was das Strafmaß zulässt, wird ausgesprochen, wegen zwei Fällen der versuchten Steuerhinterziehung. Würde Michael Ballweg in diesem Punkt gegen die einjährige Bewährung verstoßen, würden 30 Tagessätze à 100 Euro fällig werden. Ansonsten ist Ballweg zu entschädigen: Für knapp neun Monate Untersuchungshaft sowie für die Durchsuchung seiner Räume und den Vermögensarrest. Er kam seit Beginn der Ermittlungen nicht mehr an sein Geld.

Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass Michael Ballweg Geld, das er als Schenkung erhalten hatte, zum Teil privat für sich verwendet habe. Rund 1,2 Millionen Euro soll aus dem Kreis seiner Anhängerinnen und Anhänger geflossen sein. Eingeworben als Spenden und Schenkungen. Im April 2020 fing er damit an, die Teilnehmenden seiner Demos und später die Fans im Netz auf Youtube oder Instagram um Geld zu bitten, um weitere Kundgebungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu finanzieren.

Zehn Monate lang wurde an mehr als 40 Tagen verhandelt

Die Beweisaufnahme ergab aus Sicht der Kammer keinen Betrugsversuch. Man habe nicht alle Zahlungen nachweisen können. Aber diejenigen, die man belegen konnte, hatten eindeutig mit der Bewegung und der Organisation von Protestveranstaltungen zu tun. Dazu habe man etliche Zeugen gehört, an mehr als 40 Sitzungstagen, das betont die Richterin immer wieder. Verständlich, dass ihr das ein Bedürfnis ist. Schließlich hatte bereits im März vorgeschlagen, das Verfahren wegen geringer Höhe der Schuld einzustellen – aber die Staatsanwaltschaft machte nicht mit. Auch ein zweiter Versuch der Einstellung scheiterte.

Die Anlage in Kryptowährung allein belegt keine Betrugsabsicht

Die Kammer habe keine Beweise gefunden, dass Ballweg irgendwelche Gelder privat verwendet habe. Auch 55 Einzelüberweisungen auf ein Kryptowährungsbörse seien in Ordnung: Ballweg habe das Geld dort anlegen dürfen. Daraus ergebe sich noch nicht, dass er es nicht der Bewegung letztlich wieder zur Verfügung stellen würde. Zumal jede einzelne dieser Überweisungen mit dem Vermerk „QD 711“ für „Querdenken 711“ versehen war.

Von den Vorwürfen blieb ein vollendet Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 19.53 Euro. Ballweg habe hier eine Hundematte fürs Büro und ein Parfum aufs Geschäftskonto gebucht. Außerdem drei Fälle der versuchten Steuerhinterziehung – für die Umsatz- , die Körperschafts- und die Gewerbesteuer seines Unternehmens, dass er zu Beginn der Pandemie verkaufte. Dabei geht es um rund 2000 Euro insgesamt.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie das Rechtsmittel der Revision gegen die Entscheidung einlegt. Ballwegs vier Anwälte deuteten nach der Urteilsverkündung an, dass sie davon wohl keinen Gebrauch machen.

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