Roman Gottschalk ist verzweifelt. Seit Ostern vor zwei Jahren hat er keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter. Dass sich das ändert, darum kämpft der 49-Jährige aus Neu-Ulm. Ihn frustriert vor allem, dass sich die Gerichtsverfahren nun schon seit einer gefühlten Ewigkeit hinziehen. Er wisse nicht mehr, „an welche Stelle man sich noch wenden kann, wenn ein familiengerichtliches Verfahren über Jahre hinweg ohne Entscheidung geführt wird und das Kindeswohl dadurch faktisch außer Kraft gesetzt wird“. Deshalb macht er seine Geschichte nun öffentlich.
Seit Oktober 2023 läuft vor dem Amtsgericht Geislingen an der Steige (Kreis Göppingen) ein Verfahren, in dem es um das Sorge- beziehungsweise Aufenthaltsbestimmungsrecht der Tochter geht. Eine Entscheidung in der Sache gibt es nicht.
2015 kam die Tochter zur Welt, im Februar 2016 trennten sich die Eltern. Eigentlich teilen sie sich das Sorgerecht, faktisch aber hatte der Vater in all der Zeit wenig Kontakt. In den vergangenen Jahren hat es ihm die Mutter zunehmend erschwert, Zeit mit dem Kind zu verbringen. So jedenfalls seine Sicht der Dinge. Es gab Anschuldigungen in die eine und die andere Richtung, Anzeigen, Anhörungen, Einschätzungen und Hinweise von offiziellen Stellen. Gegen die Mutter wurde offenbar auch schon ein Bußgeld verhängt, weil sie sich querstellte. An der Situation hat sich nichts geändert, „trotz all der Gerichtstermine, Schriftsätze, Stellungnahmen von Jugendamt und Verfahrensbeistand“, wie Gottschalk sagt. Eine Anfrage an das Kreisjugendamt in Göppingen, das mit dem Fall betraut ist, blieb unbeantwortet.
Ihm gehe es nicht darum, „Einzelheiten des familiären Konflikts oder private Vorwürfe öffentlich auszutragen“, sagt der Vater. „Mir geht es um die Frage, wie es sein kann, dass ein solches Verfahren über mehr als zweieinhalb Jahre hinweg verhandelt wird, ohne zu einer tragfähigen rechtlichen Klärung zu kommen“. Im Grunde will Gottschalk ein Gutachten eines Sachverständigen, „um die Ursachen der Situation aufzuklären und dem Gericht eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu geben“, sagt er. Eigentlich war ein solches Gutachten bereits beauftragt, die Mutter wollte aber wohl nicht teilnehmen. Neben dem Amtsgericht Geislingen war auch schon das Oberlandesgericht mit dem Fall befasst, weil kein zweites Hauptsacheverfahren eröffnet werden durfte, wurde der Fall ans Amtsgericht zurückverwiesen.
Neue Termine vor Gericht: „bleibt völlig unklar, was dadurch geklärt werden soll“
Horst Ohnesorge ist der Rechtsanwalt von Roman Gottschalk, er steht kurz vor dem Ruhestand. „So etwas“ habe er in all seiner Zeit als Jurist aber noch nicht erlebt, sagt er. Aus „formellen Gründen“ sei das Verfahren immer wieder aufgeschoben worden, die Richter wurden ausgetauscht; seit fast zehn Jahren berät er Gottschalk nun in der Sache. „Ein Graus“ sei das und für den Vater und die Tochter „natürlich furchtbar“, sagt Ohnesorge. „Ich habe meinem Mandanten gesagt, ich bin mit meinem Latein am Ende“, so der Anwalt, „andere hätten schon längst aufgegeben.“ Er befürchtet, dass auch bei den neuerlichen Terminen wieder nichts heraus kommen wird.
Zuletzt wurden die Beteiligten erneut angehört. Aus Sicht des Vaters bedeutet das nur: mehr vom Gleichen. „Es bleibt völlig unklar, was dadurch geklärt werden soll, was nicht bereits mehrfach erörtert wurde“, sagt er. Seine Tochter habe zuletzt auch vor Gericht geäußert, dass sie den Vater gar nicht mehr sehen wolle. Das habe sie auch schon anders artikuliert. „Die Kernfrage, warum ein Kind über einen so langen Zeitraum keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil hat und ob diese Haltung autonom oder beeinflusst entstanden ist, lässt sich durch immer neue richterliche Anhörungen eines Kindes nicht beantworten, sondern nur durch fachliche Diagnostik“, findet Gottschalk.
Das Amtsgericht selbst äußert sich nicht dazu, warum der Rechtsstreit so lange dauert. Zum Inhalt familienrechtlicher Verfahren könne man das „von Gesetzes wegen“ nicht, heißt es auf Nachfrage. „Es kann verschiedenste Ursachen haben, weshalb Verfahren in Kindschaftssachen eine längere Dauer aufweisen, wie etwa die Notwendigkeit der Einholung eines zeitaufwendigen Gutachtens, die Hochkonflikthaftigkeit des Verfahrens oder die Einlegung von Rechtsmitteln“, erklärt Gerichtssprecher Jörg Munz nur allgemein. Auch sei es in Verfahren, in denen es um Kinder gehe nicht unüblich, dass mehrere Verfahren parallel geführt würden. „So kommt es etwa häufig vor, dass in eilbedürftigen Fällen vorab im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden wird und in einem parallel betriebenen Hauptsacheverfahren diese Entscheidung nochmals nach ausführlicher Sachverhaltsermittlung auf den Prüfstand gestellt wird“, so Munz.
Roman Gottschalk jedenfalls will weiter darum kämpfen, dass er seine Tochter irgendwann wieder sieht. Er weiß, dass andere, denen es so geht wie ihm, auch irgendwann einfach aufgeben. „Aber das möchte ich nicht“, sagt er. „Ich will nicht, dass meine Tochter das nächste Kind wird, das ohne Vater aufwächst.“