Der Berliner Galerist Johann König und seine Frau wollen ein Verbot gegen Christoph Peters’ Hauptstadt-Roman „Innerstädtischer Tod“ erwirken, weil sie sich in einer darin thematisierten Sex-Affäre wiedererkennen.

Kultur: Stefan Kister (kir)

Bisher werden in Deutschland immer zwei berühmt-berüchtigte Fälle genannt, wenn es im literarischen Feld um die Kollision von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten geht. Der eine ist Klaus Manns 1971 nach einer höchstrichterlichen Entscheidung verbotene Roman „Mephisto“, gegen den die Enkel des Schauspielers Gustaf Gründgens geklagt hatten, weil sie darin eine postmortale Ehrverletzung ihres Großvaters sahen – erfolgreich, sieht man davon ab, dass das Buch mittlerweile ohne juristische Konsequenzen wieder zu erwerben ist. Der andere ist Maxim Billers Roman „Esra“, der 2003 kurz nach seinem Erscheinen wieder verschwinden musste, weil sich die ehemalige Lebensgefährtin des Autors und ihre Mutter darin wiedererkannt hatten.