Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klagen ein Friseur sowie ein Hotel- und Gaststättenbetrieb gegen die (Teil-)Rückzahlung der Corona Soforthilfe. Das Gericht äußert bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Widerrufs- und Erstattungsbescheide.
19.09.2024 - 05:00 Uhr
An Unterstützung aus dem Berufsstand mangelt es nicht: Zuversichtlich posieren am Morgen etwa 15 Friseurinnen und Friseure vor dem Gerichtssaal zum Gruppenfoto. Und gebannt verfolgen sie in den nächsten Stunden die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, vor dem einer von ihnen, der Heidenheimer „City-Friseur“ Holger Schier, gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfe geklagt hat.