Der in den Irak abgeschobene Ramzi Awat Nabi hat in Erbil das ersehnte Visum erhalten. Foto: Privat
Der kurdische Einser-Abiturient aus Stuttgart hat heute Morgen im Konsulat in Erbil seine Papiere erhalten. Ermöglicht haben das sein Bruder, sein Anwalt – und viele Unterstützer.
Jörg Nauke
22.01.2026 - 08:32 Uhr
„Es war ein unbeschreibliches Gefühl, als mir das Visum übergeben wurde. Ich danke allen, die sich in Deutschland für mich eingesetzt haben, von ganzem Herzen.“ Das sagte Ramzi Awat Nabi, der 24-jährige kurdische Student aus Stuttgart, der am 5. August gewaltsam in den Irak abgeschoben worden war, am Donnerstagmorgen im Gespräch mit unserer Redaktion.
Er war früh aufgestanden für die mehrstündige Fahrt zum deutschen Konsulat in Erbil, wo er dann tatsächlich um sieben Uhr das lang ersehnte und hart erkämpfte Studentenvisum für ein Jahr erhalten hat. Schon am Sonntagmittag könnte er in Stuttgart landen. Awat Nabi freut sich auf einen Rückflug ohne Polizeibegleitung. Vor fünfeinhalb Monaten hatte man ihn, an Händen und Füßen gefesselt, in Frankfurt in einen Abschiebeflieger nach Bagdad gesteckt.
Der 24-Jährige erhält nicht weniger als eine gute Zukunft zurück, sein Bruder Bilal und die vielen Unterstützer den Glauben an den Rechtsstaat. Guter Hoffnung durfte er bereits seit Dienstagabend sein. Der für Rheinland-Pfalz zuständige Grünen-Bundestagsabgeordnete Julian Joswig – Ramzi Awat Nabi war im Westerwaldkreis zur Schule gegangen – hatte beim Auswärtigen Amt den Sachstand abgefragt und positive Signale erhalten.
Ramzi Awat Nabi: Sein Fall erreichte bundesweit Aufmerksamkeit
Der Fall hatte nach der Berichterstattung in unserer Zeitung bundesweit mediale Aufmerksamkeit erregt und schaffte es sogar zur Primetime als Aufmacher-Thema in die ARD-Tagesthemen. Dass ein gut integrierter Student, der nach drei Jahren auf dem Gymnasium einen Abi-Schnitt von 1,5 ablieferte und mit Preisen überhäuft wurde, trotz Fachkräftemangels abgeschoben wurde, stieß in der Öffentlichkeit auf Unverständnis. Auch deshalb, weil regelmäßig über Flüchtlinge berichtet wird, die Deutschland trotz Straftaten nicht verlassen müssen.
Erst kürzlich hat das Landgericht Stuttgart einen Landsmann von Awat Nabi wegen gefährlicher Körperverletzung, unerlaubten Waffenbesitzes und Ausweisfälschung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Justizministerium erklärte auf Anfrage, zwar ein besonderes Augenmerk auf eine verstärkte Rückführung von Straftätern und Gefährdern zu legen, dafür sei sogar ein Sonderstab gebildet worden.
Dennoch: Der seit 2019 ausreisepflichtige Iraker habe bisher „aufgrund fehlender Reisedokumente“ nicht abgeschoben werden können. Es reichte ihm offenbar bisher, keinen Reisepass vorzulegen. Auch würden die Vorgaben des Herkunftslands zur Ausstellung von Passersatzpapieren und zu Rückführungen eine Abschiebung verhindern. Studenten werden offenbar vom Irak offenbar gerne zurückgenommen, an Straftätern besteht kein Bedarf.
Ramzi (links) und sein Bruder Bilal präsentierten stolz ihre Abiturzeugnisse. Foto: Privat
Die Voraussetzungen für die in so kurzer Zeit kaum für möglich gehaltene Wiedereinreise von Ramzi Awat Nabi hatte der Stuttgarter Rechtsanwalt Roland Kugler in einem Gespräch mit der Stuttgarter Ausländerbehörde geklärt, die dem irakischen Kurden wegen Zweifeln an seiner Identität eine Aufenthaltsgenehmigung verweigert und zur Abschiebung angemeldet hatte.
Der langjährige Grünen-Stadtrat hatte das Mandat erst nach der Rückkehr Awat Nabis in den Irak übernommen, aber konnte alle Bedenken ausräumen und eine Vorabzustimmung der Behörde für die Rückkehr erreichen. Nachdem sich das Verfahren wegen behördlichen Schwergangs im Konsulat dennoch in die Länge gezogen hatte, drohte er dieser Tage dem Auswärtigen Amt mit Klage. Sein Mandant hatte allerdings in seinem Visumantrag ein Häkchen an der falschen Stelle gesetzt und somit behauptet, er wäre noch nie abgeschoben worden. So etwas mögen korrekte Beamte nicht.
Ein Visum für den Studienaufenthalt setzte voraus, dass die Stuttgarter Polizei keine Anzeige wegen Widerstandshandlungen im Zusammenhang mit der Abschiebung erstattet. Zwar ergriff Awat Nabi in Panik die Flucht, als die Polizei in der Nacht vom 4. auf den 5. August im Studentenwohnheim in Vaihingen gegen die Tür gehämmert hatte. Das gilt aber nicht als Widerstand, weshalb keine Anzeige erfolgte. Allerdings waren die Polizisten alles andere als sanft mit ihm umgegangen. Die Treppe im Wohnheim hat er im Flug genommen.
Längst sind auch die finanziellen Bedingungen erfüllt. Awat Nabi ist krankenversichert und kann dank einer von Unterstützern initiierten Spendensammlung rund 12 000 Euro auf einem Sperrkonto vorweisen, die seinen Lebensunterhalt für ein Jahr sichern.
Die wichtigste Voraussetzung ist die Klärung der Identität, ein in den vergangenen Jahren unmögliches Unterfangen, für das es mehr als einen Verantwortlichen gab. Hätte Ramzi Awat Nabis Vater bei der Flucht übers Mittelmeer nicht die Personalausweise der Familie entsorgt und sich später gefälschten Ersatz andrehen lassen, wäre die Identitätsfeststellung der beiden Brüder leicht gewesen, liegen doch Reisepässe und Staatsangehörigkeitsurkunden vor.
Für dieses Visum haben viele Menschen in Deutschland gekämpft. Foto: Privat
Weil sie zeitlich nach den gefälschten ID-Karten ausgestellt wurden, bewertete sie das Bundesamt für Migration (BAMF) allerdings als „mittelbar“ gefälscht. Dennoch: während der ältere Bruder Bilal von einer Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat und sich um eine Niederlassungserlaubnis bewirbt, um rasch eingebürgert zu werden, fand sich sein Bruder Ramzi im Abschiebeflieger wieder.
Längst ist klar, dass Awat Nabi anwaltlich nicht gut beraten war. Dass der Anfang Oktober 2024 per Postzustellungsurkunde von der Ausländerbehörde an die Kanzlei versandte Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel nicht nur gegenüber dem Mandanten, sondern vor allem gegenüber der ausstellenden Behörde unkommentiert blieb, ist aus Expertensicht unverzeihlich. Es hätte zwingend Widerspruch eingelegt und ein Antrag auf Aussetzung der Abschiebung gestellt werden können. Stattdessen wurde Monate später ein neuer Antrag gestellt, der wegen des fehlenden Einspruchs wirkungslos bleiben musste.
Strittig bleibt die Bewertung der vorgelegten Urkunden. Dass, wie der Fachbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) behauptet, die Stadt alles richtig gemacht habe, dürfte sich aufs Abschiebeverfahren beschränken. In den beiden dicken Aktenordnern finden sich Urkunden, die bei weniger Zweifeln geeignet gewesen sein könnten, die Identität des Flüchtlings zu klären: ein Realschulabschlusszeugnis, mit dem Awat Nabi im Westerwaldkreis in die zehnte Klasse des örtlichen Gymnasiums eingeschult werden konnte. Vor allem aber ein Auszug aus dem Zentralregister, den der Betroffene vor zwei Jahren für die Ausstellung seines Reisepasses vorlegte.
Im bunten Strauß der die Flucht überdauerten Dokumente befinden sich auch noch die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde der längst nach England weitergereisten Eltern, jeweils mit beglaubigter Übersetzung. Mittlerweile verfügt Awat Nabi über alle notwendigen Dokumente, alle echt, keines gefälscht. Die Brüder Ramzi und Bilal werden schon sehr bald mit ihren Studienkollegen und Unterstützern ein Wiedersehen feiern können.