VW-Käfer mit Porsche-Logo verkauft 332.000 Euro gefordert – Stuttgarter Autobauer verklagt Firma von Ex-Rennfahrer

Weltbekannt: das Wappen des Sportwagenherstellers Porsche. Es ist auch auf Nabendeckeln zu sehen, um die es nun vor dem Stuttgarter Landgericht ging. Foto: Porsche AG, Memminger Feine-Cabrios

Georg Memminger war einst als Rennfahrer für Porsche unterwegs. Mit seiner Firma steht er dem Sportwagenbauer nun in einem Verfahren gegenüber – wegen Nabendeckeln mit Porsche-Wappen.

Auto-Team: Rouven Spindler (rsp)

Ist das Markenrecht von Porsche verletzt? Und wenn ja: wie intensiv? Zwei Fragen, mit denen sich das Landgericht Stuttgart beschäftigt hat, weil eine bayerische Firma einen kleinen Teil der von ihr restaurierten VW-Käfer mit Nabendeckeln verkauft und bebildert hat, auf denen das Wappen des Stuttgarter Sportwagenherstellers zu sehen ist. Eine Einigung blieb beim ersten Termin am Dienstag aus.

 

Porsche hatte dabei als Klägerin Schadensersatzansprüche in Höhe von 332.000 Euro gegen die Firma geltend gemacht, eine Unterlassung ist bereits beschlossen. Memminger Feine-Cabrios aus Reichertshofen produziert und restauriert VW-Käfer. Der Betrieb verspricht auf seiner Webseite „Käfer-Kultautos in unüberbietbarer Exzellenz und Premium-Qualität“.

Porsche steht vor Gericht in Stuttgart einem Ex-Rennfahrer gegenüber

Zusammen mit der Anwältin der Firma sitzt der Geschäftsführer im Gerichtssaal: Georg Memminger. Der 75-Jährige war einst Rennfahrer. 1982 verhalf er Porsche zusammen mit seinem Partner Fritz Müller zur Langstreckenmeisterschaft. Nun befindet er sich in einem Verfahren mit dem prominenten Hersteller.

Denn weil 15 der 300 verkauften Fahrzeuge von Memminger das Porsche-Wappen gezeigt haben – 14 hatten es im Zentrum der Felge, eines am Lenkrad –, geht der Sportwagenbauer gegen seinen Betrieb vor, in dem er mit einem Team um seinen Sohn Schorsch tätig ist.

Die Firma um Georg Memminger (rechts) und seinen Sohn Schorsch ist bekannt für das Restaurieren von VW-Käfern. Foto: Memminger Feine-Cabrios

Wie der Vorsitzende Richter in der vorläufigen Bewertung erklärte, sieht das Gericht eine Verletzung der weltbekannten Marke Porsche vorliegen – aber nicht in einer Intensität, die einen Streitwert in Höhe von 332.000 Euro rechtfertigt. Dieser errechnet sich aus 15 Prozent am Umsatz, der mit den betroffenen Fahrzeugen generiert wurde – so viel Prozent Beteiligung hätte der Sportwagenbauer verlangt, wenn er die Nutzung seines Logos erlaubt hätte.

Porsche-Anwalt sieht starke Markenverletzung

Die Positionen der beiden Parteien lagen beim Verfahrensauftakt weit auseinander. Der Anwalt der Kanzlei, die Porsche vertritt, sieht die Intensität der Markenverletzung als sehr hoch an – etwa deswegen, weil es deutlich zu erkennen gewesen sei und die Fahrzeuge veredle.

Die Klägerseite stört sich nicht nur an der Lieferung der 15 Fahrzeuge, sondern auch an der Bewerbung dieser Modelle mit Bildern auf der Homepage, auf denen das Porsche-Wappen zu sehen gewesen sei. Dieses und die sogenannten Fuchsfelgen, auf denen sie angebracht sind, stehen laut dem Anwalt zudem zusammen für sportliche Porsche-Fahrzeuge. Er sprach von einer deutlichen Imageübertragung auf die Käfer-Modelle.

Memminger: Verwendung war funktional und keine Aufwertung

Laut der Gegenseite werten die Nabendeckel die Modelle nicht auf, sie würden nicht mehr kosten dadurch. Der Grund für die Verwendung der bei Porsche gekauften Kappen sei funktional. Sie würden Achsschenkel und Mutter schützen – und zwar bei den verhältnismäßig wenigen Fahrzeugen, die mit 16-Zoll-Fuchsfelgen an Kunden gingen. Die würden Feine-Cabrios nicht wegen der Felgen mit diesem Nabendeckel aufsuchen, sondern etwa wegen des Handwerks und des Renommees der Firma, argumentierte die Anwältin. Keiner kaufe den Käfer, weil dieser Nabendeckel dabei sei. Inzwischen nutzt die Firma solche mit dem eigenen „m“-Logo, was für Memminger steht.

Die Porsche-Seite war bereit, den Schadensersatzanspruch maximal auf acht Prozent des Umsatzes mit allen betroffenen Fahrzeugen, also 175.000 Euro, abzusenken, was aus Sicht der Beklagten noch viel zu hoch ist. Deren Einigungsvorschlag in Höhe von 1,5 Prozent war vor dem Verfahren nicht angenommen worden.

Vorerst keine Einigung zwischen Porsche und Memminger Feine-Cabrios

Das Gericht schlug nach der Beratung aller Seiten eine Höhe des Anspruchs zwischen 5 und 7,5 oder 8 Prozent vor. Zu einer Lösung kam es nicht. Die beiden Parteien haben nun Zeit für Vergleichsgespräche und melden sich spätestens am 17. März bei der Kammer zurück.

Finden sie bis dahin keine Einigung, kommt es am 14. April zum Verkündungstermin. Bei diesem ist ein Urteil möglich.

Weitere Themen