„Zweitstimme = Haagstimme“: So warb der FDP-Kandidat Friedrich Haag am Straßenrand für sich. Den Anhänger hat er nun weggefahren. Foto: Julia Bosch
Friedrich Haag war überzeugt: Er dürfe Wahlwerbung am Rande eines Ackers aufstellen; auch vor dem offiziellen Plakatierstart. Die Stadt Stuttgart hat ihn nun ermahnt. Das ist der Grund.
Auch bei der Stadtverwaltung in Stuttgart war man sich zunächst nicht ganz sicher: Dürfen Politiker Wahlwerbung am Rande eines privaten Ackers aufbauen? Konkret: Darf der Stuttgarter FDP-Mann Friedrich Haag am Feldrand neben der Filderhauptstraße zwischen Möhringen und Plieningen auf einem landwirtschaftlichen Anhänger Wahlwerbung für sich machen?
Nach Beratungen im Ordnungsamt, Baurechtsamt und Amt für Umweltschutz ist nun die Antwort da: „Friedrich Haag plakatiert rechtlich nicht zulässig“, sagt Sven Matis, Sprecher der Stadt Stuttgart. Eine solche Werbeanlage bräuchte einen „Antrag auf Ausnahme“.
Das liegt aber nicht daran, dass Haag bereits eine Woche vor dem offiziellen Plakatierstart am 25. Januar seinen Hänger aufgestellt hat, sondern dass der Feldrand als sogenannter Außenbereich gilt, wo ohne Antrag auf Ausnahme keine Wahlwerbung sein darf. „Wir werden auf den Verursacher zugehen und eine zügige Beseitigung einfordern und ihn auf die Möglichkeit des Antrags hinweisen“, kündigt Matis an.
Haag parkt seinen Werbe-Anhänger um
Friedrich Haag pocht unterdessen darauf, dass es „nicht grundsätzlich verboten ist, im Außenbereich Werbung aufzustellen“. Er zitiert das baden-württembergische Naturschutzgesetz – und dass Parteienwerbung ein „wichtiger Grund“ sei, um Werbeanlagen im Außenbereich zu dulden. Allerdings habe er seinen Anhänger nun abgebaut, „ab Sonntag steht er auf einem von der Stadt zugewiesenen Werbeplatz“. Ab Sonntag, 25. Januar, um 6 Uhr, darf offiziell in Stuttgart plakatiert werden.
Verwunderlich ist, dass Friedrich Haag bekannt dafür ist, als FDP-Abgeordneter im Landtag etliche Kleine Anfragen zu stellen. Es wäre für ihn also keine große Sache gewesen wäre, in einem solchen Rahmen auch nachzufragen, ob man auf Feldern oder zwischen Acker und Straße Wahlwerbung positionieren darf.
Die CDU wirbt auf einem landwirtschaftlichen Anhänger an der Vaihinger Straße für ihre Kandidaten. Foto: Julia Bosch
Dann erwähnt Haag, dass offensichtlich der CDU bekannt sei, dass man unter bestimmten Bedingungen auf Äckern plakatieren dürfe. Tatsächlich sind auf dem Feld neben der Vaihinger Straße in Möhringen (gegenüber dem Züblin-Gebäude) und an der Sigmaringer Straße zwischen Degerloch und Möhringen Plakate des Stuttgarter Stadtrats und Landtagskandidaten Klaus Nopper sowie des Spitzenkandidaten Manuel Hagel auf landwirtschaftlichen Anhängern aufgebaut.