Wann darf ein Leben enden? Freitodgutachterin spricht über komplizierte Fälle und kritisiert „Abzocke“

Anne E. Landis erfragt unter anderem, ob Betroffene Alternativen zum Freitod geprüft haben oder ob es Hinweise gibt, dass sozialer Druck ausgeübt wird. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wie prüft man, ob ein Mensch sich frei für den assistierten Suizid entscheidet? Die Psychiaterin Anne E. Landis erklärt, wie sie vorgeht – und wie das den Lebensmut wecken kann.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Anne E. Landis hat Nein gesagt, als sie die Anfrage eines Unternehmens aus der Region bekam, das Freitodbegleitungen anbietet. Der Geschäftsführer, der gleichzeitig auch im Impressum eines Bestattungsunternehmens steht, suchte damals Experten und Expertinnen für sein Team. Eine solche ist die Stuttgarter Psychiaterin, Psychoanalytiker, Psychotherapeutin und Medizinethikerin zweifelsohne. Aber dafür, wofür man sie gewinnen wollte, hat sie nur ein Wort: „Abzocke.“ Landis, 67, hat ihre Prinzipien – und Forderungen an jene, die sie in der Pflicht sieht. Damit meint sie in erster Linie ihre Berufskollegen, die Ärzte.

 

Bestatter als Freitodbegleiter. Aktuell scheint es bundesweit zwei zu geben, die augenscheinlich in Doppelfunktion auftreten. „Sie springen in Lücken, die niedergelassenen Ärzte oder Palliativmediziner lassen und übernehmen die einfachen Fälle“, sagt Landis. Für manchen Arzt wohl eine erwünschte Entlassung aus der Verantwortung.

Ärzte in der Pflicht

Für Landis ist eine solche Haltung ein No Go. Aber sie ist zugleich Realistin genug, um zu wissen, „dass nicht alle Palliativmediziner dazu bereit sind, die palliative Sedierung anzuwenden“. Sedierende Medikamente mindern am Ende eines Lebens Symptome wie Schmerzen oder die Angst vor dem Ersticken, vermögen den Patienten in einen narkoseähnlichen Zustand zu versetzen, in dem er dann auch sterben kann. Landis’ Forderung: Hausärzte sollten zur Einsicht gelangen, dass der Tod zum Leben gehöre und sie ihre Patienten auch in dieser Phase begleiten müssen. „Dann wäre den Bestattern das Handwerk gelegt“, so Landis. Knapp 9000 Euro stellt das Unternehmen, dem die Stuttgarterin eine Absage erteilt hat, für eine Freitodbegleitung in Rechnung.

Einfache und komplizierte Fälle

Auch wenn die Unterteilung in einfach und kompliziert beim assistierten Suizid zynisch klingen mag, so gibt es doch Unterschiede. Die sogenannten einfachen und eindeutigen Fälle sind für Landis jene, bei denen die Todeswunschkandidaten unzweifelhaft bei geistiger Gesundheit sind, wenn sie ihren Sterbewunsch äußern. Landis ist die Frau für die komplizierten Fälle, wenn also die Ausgangslage nicht so eindeutig ist. Sie versucht, „das existenzielle Leid“ zu erfassen und zu klären, wie „innerlich frei der Patient ist, um zu seiner Entscheidung zu kommen“. Dabei, betont sie, nehme sie „keine inhaltliche Bewertung der Motive vor“.

Sie lässt sich – vorbereitet durch eine umfangreiche Dokumentenmappe zum Fall – erzählen, was für ihr Gegenüber bisher die Qualität seines Lebens ausgemacht habe. Und sie will wissen, warum das Dasein nun als quälend und würdelos empfunden werde. Sie erfragt, ob der Betroffene Alternativen zum Freitod geprüft habe. Wie dauerhaft der Todeswunsch schon sei. Sie prüft, ob es Hinweise gibt, dass sozialer Druck auf den Patienten ausgeübt wird. „Für das alles gibt es keine Checkliste und keinen Fragebogen“, sagt Landis am Rande eines Fachtags in Böblingen, zu dem evangelische Kirche, ökumenische Hospizinitiative und Diakonie eingeladen haben. Das Thema zielt ins Herz der Gesellschaft. Jeder, der mit kranken und pflegebedürftigen Menschen zu tun hat, ist damit konfrontiert. Privat oder professionell.

Freigabe durch Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 das Verbot der Förderung von geschäftsmäßiger Sterbehilfe für verfassungswidrig. Geschäftsmäßig heißt im juristischen Sinne, etwas mehr als einmal zu tun. Jenes Verbot hatte zuvor Ärzte – auch in der Palliativversorgung – kriminalisiert, denn ihr Tun ist zwangsläufig auf Wiederholung angelegt.

Den mittlerweile möglichen Weg der Freitodbegleitung zu gehen, heißt aber, dass Betroffene ihren Willen klar, unabhängig und bei geistiger Gesundheit formulieren. Das sicherzustellen, ist in schwierigen Fällen das Ziel von Landis. Sie klärt, ob der Todeswunsch in einer behandelbaren depressiven Erkrankung gründet oder aber die Reaktion auf einen Verlust an Lebensmöglichkeiten und Würde ist. Sie tut das für die Sterbehilfevereine Dignitas, die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben und manchmal auch für Hausärzte.

Ausnutzung von Notlagen

Einer, der vor sechs Jahren mit anderen vor das Bundesverfassungsgericht ging, ist der ehemalige Stuttgarter Palliativarzt Dietmar Beck. Er sieht das Vorgehen kommerzieller Sterbehilfeunternehmen ebenfalls sehr kritisch. Auch er kommt zum Schluss, dass durch die Bestatter und ihre Vermittlungsarbeit Notlagen ausgenutzt würden. Auch er appelliert an seinen Berufsstand, wenn er formuliert, was er sich vom Karlsruher Urteil und der Entkriminalisierung von Freitodbegleitung erhofft hatte. „Ich stellte mir vor, dass Menschen von ihrem behandelnden Arzt Hilfe erhalten. Das wird aber nicht oft der Fall sein.“

Für Beck ist mit Blick auf die aus seiner Sicht Wucherangebote klar, dass so ein sensibler Bereich der Daseinsvorsorge nicht derart ausgenutzt werden dürfe. Als Alternative rät er Betroffenen, sich an seriöse Vereine zu wenden, die in der Regel ein Viertel bis die Hälfte der in ihrem Fall von Bestattern angegebenen Summe kosten, Sozialtarife für mittellose Menschen anbieten und bei krankheitsbedingtem Leiden die Wartezeit abkürzen.

Der Palliativmediziner Dietmar Beck ist 2020 vors Verfassungsgericht gegangen. Foto: Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Keine Frage: Das Karlsruher Urteil hat vieles verändert. Fragt man Anne E. Landis, wie oft sie als Gutachterin angefragt worden sei, kommt sie auf 131 Fälle, fünf davon zusammen mit den Hausärzten der Betroffenen. Ihre jüngste Klientin war Anfang 30. Sie litt an einer Nervenkrankheit und ließ ihr Gutachten immer wieder erneuern, weil der Zeitpunkt zu gehen, für sie noch nicht gekommen war. Ein alter Mann, der Angst hatte, an Demenz zu erkranken, kam auch immer wieder, um sein Gutachten aktualisieren zu lassen. „Das können wir unendlich oft machen“, hat Landis ihm auf seine Frage geantwortet – und ihm damit vielleicht auch immer wieder Mut zum Leben gemacht.

In den Jahren 2020 und 2021 führte Landis als Ärztin 21 Begleitungen selbst durch, so ihre Zählung. Sie hat Infusionszugänge gelegt, war dabei, wenn Menschen im Kreis ihrer Familie selbstständig das Rädchen drehten, das den Weg des tödlichen Mittels in ihrer Körper freigibt. Sie hat dann die Polizei gerufen, weil jeder dieser Todesfälle polizeiliche Ermittlungen oder zumindest Überprüfung der Papiere nach sich zieht.

Schon die Möglichkeit entlastet

Dabei hat sie beobachtet, dass es von Ende 2022 bis Frühjahr 2023 einen regelrechten Run auf die Sterbehilfevereine gab. Es waren die Monate, als die Politik versuchte, die Karlsruher Entscheidung in ein Gesetz zu gießen. „Nach dem Scheitern der Gesetzesanträge flaute die Zahl der Anträge wieder deutlich ab“, sagt Landis. Für die Ärztin ein deutliches Zeichen, dass allein die legale Möglichkeit, assistierten Freitod begehen zu können, für Betroffene eine Rückversicherung ist, im schlimmsten Fall Hilfe zu bekommen. Etwa die Hälfte der Begutachteten, die Anspruch auf assistierten Freitod zugesprochen wird, so haben die tradierten Sterbehilfevereine gezählt, nehmen die Möglichkeit dann doch nicht wahr. Offenbar verbessert allein die Chance, diesen Weg zu gehen, die Lebensqualität enorm und mindert die Angst vor einem Qualtod. „Manche Menschen können sich dann dem Ungewissen überlassen und sterben doch einen natürlichen Tod“, sagt Landis.

Sie führt mit ihren Klienten ausführliche Gespräche. Am liebsten in deren Zuhause – auch, weil es ihr hilft, sie dann besser zu verstehen. Am liebsten ist es ihr, wenn die Familien ihrer Klienten Bescheid wissen. Auch sie geht der Tod an. Am Ende fasst die Psychiaterin das Gehörte in einem Gutachten zusammen. Alles muss gut dokumentiert sein, seit das Bundesverfassungsgericht diesen Weg des Sterbens legalisiert hat.

Das Sterben der Mutter

Als das wegweisende Urteil gesprochen wurde, hatte Landis schon die erste, sehr persönliche Erfahrung mit dem Wunsch zu sterben gemacht. Ihre Mutter war 2015 in schlechter körperlicher Verfassung. Spürbar gewesen sei auch eine beginnende Demenz. Immer stärker war sie auf Hilfe angewiesen. Für die Mutter sei der Gedanke unerträglich gewesen, ein Pflegefall zu werden.

Ein Satz, der Vertreter etwa des Hospiz- und Palliativverbands ins Mark treffen muss, setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stationären und mobilen Diensten doch alles daran, Menschen die Angst vor Schmerzen zu nehmen, die Einsamkeit und das Gefühl, anderen zur Last zu fallen. „Der assistierte Suizid ist keine Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung“, heißt es in einem Dialogpapier aus dem Jahr 2021 zur Haltung in Grenzsituationen. Gleichzeitig diskutieren Ehren- und Hauptamtliche in Fortbildungen unterschiedlichste Szenarien, etwa die Frage: Betreuen wir einen Menschen weiter, der zusätzlich zur Versorgung einen begleiteten Freitod plant?

Und wie halten es die Pflegeheime? „Wir beteiligen uns nicht“, sagt etwa Salomo Strauß, Leiter der Stabstelle Theologie und Ethik bei der Evangelischen Heimstiftung, einem der großen Player. „Aber wir geben den Bewohnern in ihrem Leben und ihrem Sterben ein Zuhause. Wir setzen auch niemanden vor die Tür.“

Schlimme Erfahrung

Landis’ Mutter wollte diesen Weg gehen. Also entschied sie sich für das sogenannte Sterbefasten, den für sie damals einzig gangbaren Weg. Durch den Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit wollte sie der für sie unerträglichen Situation ein Ende setzen. „Das war für sie wie für uns fünf Kinder eine schlimme Erfahrung, die sich über zehn Tage zog“, sagt Landis. Es kam zu Komplikationen. Ihr blieb das gequälte Gesicht ihrer Mutter in Erinnerung. „Das sollte man Sterbenden und auch Angehörigen nicht zumuten.“ Schließlich mussten sie doch ein spezialisiertes Palliativteam zuziehen, dass der Mutter durch Morphingabe den Schmerz und die Angst nahm.

Es war der Moment, als ihre Tochter beschloss, Gutachten zu schreiben, sollte es in Deutschland die Möglichkeit zum assistierten Suizid geben. Bei der ersten Freitodbegleitung, die sie persönlich durchführte, erlebte Anne E. Landis dann, „wie leicht und friedlich man auch gehen kann“.

Sie haben suizidale Gedanken? Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222 und unter https://ts-im-internet.de/ erreichbar. Eine Liste mit Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: https://www.suizidprophylaxe.de/

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