Das Landgericht Hamburg nennt Teile der Videos von Malte Zierden gegen den Tauben-Magier „ehrabträglich“, sieht die Kritik der „Tierquälerei“ aber von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Stadtleben/Stadtkultur: Uwe Bogen (ubo)

Videos über eine Tauben-Show beim vergangenen Weltweihnachtscircus Stuttgart haben für ein juristisches Nachspiel vor dem Landgericht Hamburg gesorgt. Nach Ansicht der Kammer ist ein wichtiger Teil der Aussagen von Tierschutzaktivist Malte Zierden im Netz „unwahr“ und „ehrabträglich“, muss also entfernt und darf nicht wiederholt werden. Dagegen darf der Influencer den Vorwurf der „Tierquälerei“ weiterhin erheben, weil dies durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.

 

Der ukrainische Magier Sergey Stupakov ist „geschockt“ von dem Urteil, wie er auf Anfrage unserer Redaktion erklärt. Denn die Veterinärbehörde der Stadt Stuttgart habe nach Kontrollen bestätigt, dass er nicht gegen den Tierschutz verstoßen habe. Die „Unwahrheit“, die Zierden verbreitet habe und in seinem neuen Video erneut verbreite, habe seinen Ruf beschädigt und bei ihm für einen „finanziellen und moralischen Schaden“ gesorgt, während der Influencer dafür nicht belangt werde.

Shitstorm und Morddrohungen: Zirkus hat daraufhin Tauben-Show gestrichen

Auslöser des Verfahrens waren Videos, die Zierden im Dezember 2025 veröffentlicht hat. Darin kritisiert der 33-jährige Influencer eine Zaubernummer des ukrainischen Magiers Sergey Stupakov, der beim Weltweihnachtscircus auf dem Cannstatter Wasen Tauben in seiner Show eingesetzt. Gemeinsam mit der Organisation Team Tierschutz prangerte Zierden die Darbietung als „Tierquälerei“ an.

Das Video verbreitete sich rasch in den sozialen Netzwerken. Zahlreiche Nutzer kritisierten daraufhin die Tauben-Show. Es entstand ein Shitstorm, der Künstler bekam Morddrohungen, worauf Zirkuschef Henk van der Meijden die Nummer aus dem Programm nahm.

Kurz darauf erhielt Zierden nach eigenen Angaben eine Abmahnung vom Anwalt des Magiers. Er solle 100.000 Euro zahlen, das Video löschen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. „Ich hatte so verdammt Angst davor. Das ist alles unnormal gruselig geworden. Nach unserem Video ging es nämlich kaum noch um die armen Tauben“, sagt der Aktivist in einem am Montag auf Instagram veröffentlichten Video. Medien und Behörden hätten teilweise sogar behauptet, das Video sei manipuliert worden.

Zierden verweigert Unterschrift: Sein erster Rechtsstreit als Aktivist

Da er sich weigerte, diese Erklärung zu unterschreiben, landete der Streit vor dem Landgericht Hamburg. Für Zierden war es nach eigenen Angaben die erste Klage in seiner Arbeit als Tierschützer.

Das Landgericht Hamburg untersagt in dem einstweiligen Verfügungsverfahren dem Influencer eine konkrete Aussage aus seinem Video: Er hatte behauptet, das Band, mit dem die Tauben aus einem Versteck gezogen würden, sei „an ihrem kleinen Füßchen“ befestigt gewesen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei um eine „unwahre und ehrabträgliche Tatsachenbehauptung“.

Im Weltweihnachtscircus treten künftige keine Tiere mehr auf. Foto: Lichtgut

Weitere Punkte der Klage wiesen die Richter zurück. Insbesondere sei es von der Meinungsfreiheit gedeckt, die Showeinlage mit lebenden Tieren als „Tierquälerei“ zu bezeichnen oder von „wehrlosen Jungtauben“ zu sprechen. Der entsprechende TikTok-Beitrag verletze das Persönlichkeitsrecht des Ukrainers daher nicht.

Magier trägt Verfahrenskosten, Widerspruch noch möglich

Die Kosten des Verfahrens muss nach dem Beschluss der Magier tragen. Gegen die Entscheidung kann allerdings noch Widerspruch eingelegt werden. Rechtskräftig ist sie damit nicht.

Mit deutlicher Kritik reagierte Sergey Stupakov auf die Entscheidung der Richter. „Ich wurde verleumdet und mein Ruf grundlos zerstört“, sagt er. Während er hohen finanziellen Schaden erlitten habe, habe der Blogger keine Konsequenzen zu befürchten, da er sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen könne, während der Künstler scheinbar „völlig schutzlos“ sei.

„Ich habe nichts falsch gemacht“: Magier verteidigt sich gegen Vorwürfe

Der Magier betont zudem, dass aus seiner Sicht keinerlei Fehlverhalten vorliege: „Dass ich nichts falsch gemacht habe, haben selbst offizielle Vertreter der Veterinärbehörde bestätigt“. Man könne die Kunst und den Beruf eines Menschen mögen oder nicht, aber man habe nicht das Recht, „einen Menschen mithilfe einer irrationalen Menge aufgrund eigener Annahmen zu zerstören“, erklärt Stupakov.

Aktivist sieht sich dennoch bestätigt

Zierden wertet die Entscheidung als Erfolg. „Ich sag’ mal so: Die Tauben haben gewonnen. Das Gericht hat so gut wie alles zurückgewiesen“, erklärte er in einem Instagram-Reel. Lediglich eine „Detailaussage „sei juristisch angreifbar gewesen. „Wir wussten es damals nicht besser. Das Band war nicht am Bein, sondern am Brustgeschirr.“

Zirkus will auf Tiere verzichten

Der Direktor des Weltweihnachtscircus Stuttgart, Henk van der Meijden, erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion, er akzeptiere die Entscheidung. Für ihn sei das Thema erledigt: Wie er erklärt hatte, sollen beim Weltweihnachtscircus auf dem Wasen künftig keine Tiernummern mehr gezeigt werden.️