Windkraft in Gechingen Gemeinderat lehnt Bürgerentscheid zum Windpark ab
Die Gemeinde hatte im Vorfeld erklärt, dass ein Bürgerentscheid rechtswidrig wäre. Das Gremium ist dieser Einschätzung nun gefolgt.
Die Gemeinde hatte im Vorfeld erklärt, dass ein Bürgerentscheid rechtswidrig wäre. Das Gremium ist dieser Einschätzung nun gefolgt.
Mehr als 250 Zuschauer haben am Dienstagabend die Abstimmung des Gechinger Gemeinderats über einen Bürgerentscheid zum Windpark „Lindenrain“ in der Gemeindehalle verfolgt. Bürgermeister Jens Häußler sprach angesichts des großen Interesses von einer „historischen Sitzung“. An deren Ende stand der einstimmige Beschluss: Ein Bürgerentscheid wäre unzulässig und wird deshalb abgelehnt.
Gegner des Windpark-Projekts hatten Ende Juni den Bürgerentscheid beantragt. Sie forderten, darüber abzustimmen, ob Gechingen kommunale Flächen an einen Windparkbetreiber verpachten soll oder nicht. Allerdings hatte die Gemeindeverwaltung bereits im Vorfeld der Sitzung klar gemacht, dass sie einen Entscheid zu dieser Frage für rechtswidrig hält.
Denn: Der Vertrag mit dem Windparkbetreiber, der Firma Alterric Deutschland GmbH, wurde bereits Anfang Mai unterzeichnet. Würde ein Bürgerentscheid durchgeführt, der am Ende das Projekt ablehnen würde, würde das laut Gemeindeverwaltung auf eine „einseitige, vertragswidrige Beendigung“ hinauslaufen, die mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sei. Hätte der Gemeinderat für den Entscheid gestimmt, hätte der Bürgermeister Widerspruch einlegen müssen.
Die Sprecher der Bürgerinitiative „Gechingen bewahren“, die den Entscheid gefordert hatte, kritisierten eine fehlende Ausstiegsklausel und den schnellen Vertragsabschluss drei Tage nach dem Beschluss des Gemeinderats. Ganz ohne Ausstiegsklauseln ist der Vertrag allerdings nicht. Laut Gemeindeverwaltung ist bei Zahlungsverzug oder ausbleibenden Genehmigungen eine „einseitige Kündigung“ möglich, aber nicht bei politischen Entscheidungen.
Der Windpark „Lindenrain“ betrifft neben Gechingen auch Calw und Wildberg. Das Gebiet, auf dem bis zu acht Windräder geplant sind, verteilt sich auf die Gemarkungen der drei Kommunen. Die Nachbarstädte Gechingens dürften die Gemeinderatssitzung mit Spannung verfolgt haben. In Calw und Wildberg gibt es ebenfalls Forderungen nach Bürgerentscheiden, die wohl ebenso rechtswidrig wären wie in Gechingen. Alle drei Kommunen haben den Vertrag gemeinsam unterzeichnet.