Im Waiblinger Wirtshaus am Alten Postplatz gibt es bis zum 1. Dezember auch Fleischgerichte für 6,90 Euro. Foto: Eva Herschmann
Matthias Hönes tischt im Wirtshaus am Alten Postplatz wieder Essen zum Einheitspreis auf – plus einer freiwilligen Gabe für engagierte Vereine. Obwohl das Finanzamt die Spende besteuern will.
Eva Herschmann
18.10.2024 - 06:00 Uhr
„Jetzt erst recht“, sagt Matthias Hönes. Der Gastronom läutet an diesem Samstag im Wirtshaus am Alten Postplatz in Waiblingen die zweite Runde ein: Bis zum 1. Dezember werden wieder alle Speisen zum Preis von 6,90 Euro aufgetischt, plus einer freiwilligen Spende für den guten Zweck. Dabei hat der Wirt vor einigen Wochen Post vom Finanzamt bekommen. Der Fiskus will von ihm 19 Prozent Mehrwertsteuer für die 42 000 Euro haben, die er nach der ersten Aktion an das Kinderhospiz Pusteblume, den Tafelladen Waiblingen und die Streunerfreunde Lugoj-Romania gespendet hat.
Als Matthias Hönes im Februar den Einheitspreis für alles auf der Speisekarte ausrief, rieben sich einige verwundert die Augen. Einen Rostbraten, der sonst fast 29 Euro kostet, für unter sieben Euro zu servieren, schien vielen gewagt. Doch der 59-Jährige, der auch die Restaurants CBC in Fellbach und Waiblingen sowie den CBC-Biergarten im Schützenhaus in Korb betreibt, hatte nicht nur humanistische, sondern durchaus auch kaufmännische Gründe für sein Tun. Wie viele Wirte ärgerte sich Matthias Hönes über die Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie. Die Erhöhung von sieben auf 19 Prozent wollte der Wirt nicht auf seine Gäste abwälzen.
Wirt Matthias Hönes wollte die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht auf seine Gäste abwälzen. Foto: Eva Herschmann
Hönes setzte den durchschnittlichen Warenwert der Speisen an, nämlich 6,90 Euro, nur die Getränke kosteten so viel wie immer, und bat um eine freiwillige Spende für die drei Hilfsorganisationen. Die Rechnung ging auf. Das Wirtshaus in Waiblingen war zwei Monate lang voll. Viele, die sich sonst einen Restaurantbesuch kaum leisten können – Rentner, Großfamilien und Geringverdienende – konnten günstig und gut essen gehen. Und die dankbaren, zufriedenen und satten Gäste steckten 41 113,10 Euro in die Spendenboxen, die mit der Rechnung an den Tisch kamen. Matthias Hönes rundete die Spendensumme auf 42 000 Euro auf und übergab jeder Hilfsorganisation 14 000 Euro.
Die Vertreter vom Kinderhospiz Pusteblume, Tafelladen Waiblingen und den Streunerfreunden Lugoj-Romania waren überglücklich. Und der Wirt freute sich über die positive Resonanz der Gäste, die gute Tat und das erfolgreiche Steuersparmodell, denn Spenden sind steuerfrei. Zumindest eigentlich. Doch Matthias Hönes hat die Rechnung ohne das Finanzamt Waiblingen gemacht. Das war – natürlich – auf die Rabattspendenaktion im Wirtshaus am Alten Postplatz aufmerksam geworden. Erst wurde eine „Umsatzsteuer-Sonderprüfung“ angeordnet und durchgeführt, dann flatterte dem Gastronomen ein Bescheid über eine Forderung in Höhe von 6564,28 Euro ins Haus.
„Sie haben 19 Prozent Mehrwertsteuer von den 41 113,10 Euro abgezogen und auf den Rest Umsatzsteuer erhoben“, sagt Matthias Hönes. Begründet hat das Finanzamt seinen Anspruch mit Paragraf 10 des Umsatzsteuergesetzes über die „Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Werte“. Gezahlt hat Matthias Hönes nicht, sondern über seinen Steuerberater Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Die „freiwillige Zahlung der Gäste“ sei nicht an den Unternehmer erfolgt, „wie das bei Trinkgeldern der Fall sei“, argumentierte der. Der Gastronom habe lediglich die Spendenboxen aufgestellt und deren Inhalt gespendet – folglich bestehe „zwischen den Spenden an die Hilfsorganisationen, die den Gästen vorab bekannt waren, und der Leistung unseres Mandanten keine innere Verknüpfung“.
Das Finanzamt sieht die Dinge anders
Die „Einwendungen gegen den angefochtenen Verwaltungsakt“ hätten „nur teilweise berücksichtigt werden“ können, hieß es im nächsten Amtsschreiben. Das Finanzamt sehe deshalb „keine Möglichkeit, Ihrem Einspruch abzuhelfen“. Bei den Spenden der Gäste handle es sich „um freiwillige Zuzahlungen an den Unternehmer Herr Hönes“, die „in engem Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen, da sie unmittelbar im Rahmen des Zahlungsvorgangs an Herrn Hönes geleistet wurden“. Es habe nicht in der Entscheidungsmacht der Gäste gelegen, zu wählen, an welche der Hilfsorganisationen ihre Zugabe gehen soll. „Die Zahlungen gelangten zunächst an Herrn Hönes, der später entschied, in welcher Höhe er die Zuzahlungen an die jeweiligen Hilfsorganisationen weiterleiten wird.“ Somit handle es sich um Entgelt gemäß § 10 Abs. 1 S 2 UStG.
Matthias Hönes geht derweil juristisch gegen die Forderung des Finanzamts Waiblingen vor. „Für die Aktion gibt es keine Vorbilder, und sie versuchen einen Präzedenzfall daraus zu machen.“ Ungeachtet des Ausgangs der Steuerangelegenheit gibt der Wirt nicht klein bei. Bis 1. Dezember hat er wieder die gesamte Speisekarte auf 6,90 Euro heruntergesetzt – und bittet um Spenden für das Kinderhospiz Sternentraum, den Tierschutzverein Dogs4you und die Nachwuchsfußballer des FSV Waiblingen, SV Fellbach und TV Oeffingen. Die Gäste dürfen diesmal bestimmen, wem sie Geld zukommen lassen. Die neuen Spendenboxen haben separate Schlitze und Kammern.
Jetzt mache er erst recht weiter, erklärt Matthias Hönes. Er will für die gute Sache kämpfen. Die Vereine danken es ihm, und die Gäste freuen sich, dass sie wieder die Speisekarte im Wirtshaus am Alten Postplatz genießen und nebenbei noch spenden können.