Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 betrifft das Gastgewerbe in besonderem Maße. Foto: IMAGO/Rolf Poss
13,90 Euro pro Stunde – das verspricht der neue Mindestlohn. Doch in Stuttgart kommt er offenbar nicht überall an. Eine Gewerkschaft fordert mehr Kontrollen – der Zoll kontert.
Die Zahl ist beachtlich: Rund 77.500 Mini-Jobber gibt es in Stuttgart. Für sie – und für viele andere Beschäftigte im Niedriglohnbereich – ist der Jahresanfang eigentlich eine gute Nachricht. Seit Januar gilt bundesweit ein höherer Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Doch kommt dieses Geld auch wirklich bei allen an?
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat daran Zweifel. „Ob alle Chefs in Stuttgart tatsächlich 1,08 Euro beim Stundenlohn im Januar draufzahlen, das ist die große Frage“, sagt Magdalena Krüger, Geschäftsführerin der NGG Stuttgart. Sie warnt vor Arbeitgebern, „die versuchen, um den neuen gesetzlichen Mindestlohn einen Bogen zu schlagen“.
Angst vor Trickserei beim Lohn
Nach Einschätzung der NGG gibt es auch in Stuttgart „ganz sicher schwarze Schafe“. Besonders kritisch sei der Blick auf die Januar-Lohnabrechnung, die im Februar ausgezahlt wird. „Vor allem für viele Mini-Jobber. Aber genauso auch für die Beschäftigten, die einen regulären Job haben und trotzdem nur an der untersten Lohnkante bezahlt werden“, so Krüger.
Magdalena Krüger Foto: IMAGO/avanti
Ein häufiges Problem: die Arbeitszeit. „Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden muss stimmen. Wenn Arbeitgeber die Arbeitszeit auf dem Papier nach unten schrauben, um den Stundenlohn passend zu machen, dann können sie so den Mindestlohn umgehen. Das ist aber ein klarer Verstoß gegen das Gesetz“, sagt Krüger.
Die NGG bietet Beschäftigten aus Lebensmittelindustrie und Gastronomie in Stuttgart Unterstützung beim Lohn-Check an.
Gewerkschaft: „Risiko, erwischt zu werden, viel zu gering“
Für die Gewerkschaft ist klar: Der Mindestlohn nützt nur, wenn er auch kontrolliert wird. „Ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro kommt nur dann bei den Menschen an, wenn er auch tatsächlich gezahlt wird“, sagt Krüger. Die Zahl der Kontrollen sei jedoch viel zu niedrig. „Das Risiko für Mindestlohnbetrüger, erwischt zu werden, ist auch in Stuttgart viel zu gering.“
Die NGG fordert deshalb eine personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll. Der „Kontroll-Druck“ müsse steigen. Auch die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD aus der Region Stuttgart nimmt die Gewerkschaft in die Pflicht.
Zoll weist Kritik zurück
Der Zoll sieht die Lage anders. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK), sie sei „qualitativ und quantitativ gut aufgestellt und arbeitet erfolgreich“. Um Herausforderungen gerecht zu werden, werde der FKS „kontinuierlich Personal zugeführt“. Zudem gelte der Grundsatz: „Qualität vor Quantität“.
Die Prüfungen erfolgten „verdachtsunabhängig und risikoorientiert“, vor allem in besonders betroffenen Branchen wie dem Baugewerbe, dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, der Gebäudereinigung oder dem Speditionsgewerbe. Der Blick allein auf die Zahl der Kontrollen sei „nur beschränkt aussagekräftig“.
Hohe Strafen möglich
Bei Verstößen gegen den Mindestlohn drohen empfindliche Konsequenzen. Diese können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten, etwa bei der Arbeitszeit, können mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Zudem droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Ob die Erhöhung des Mindestlohns die Schwarzarbeit verstärkt, lässt der Zoll offen. Dazu könne „keine belastbare Einschätzung abgegeben werden“.
Für die NGG geht die Debatte über den Mindestlohn hinaus. „Wirklich fair ist nur der Tariflohn und auf den haben auch Mini-Jobber einen Anspruch“, sagt Krüger. Deshalb fordert die Gewerkschaft ein Bundestariftreuegesetz. Die Botschaft ist klar: Mehr Geld auf dem Papier reicht nicht – entscheidend ist, was am Ende wirklich auf dem Konto landet.