1. Mai in Baden-Württemberg
: Haben die Bäcker geöffnet?

Haben die Bäcker am 1. Mai in Baden-Württemberg geöffnet? So ist die Rechtslage.
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Die Bäcker dürfen auch am 1. Mai öffnen.

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Der 1. Mai, der Tag der Arbeit, ist in Baden-Württemberg und allen anderen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. An Feiertagen gelten in der Regel die Bestimmungen des baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetzes (LadÖG), wonach die meisten Verkaufsstellen geschlossen bleiben müssen, um die Arbeitsruhe und den Feiertagscharakter zu wahren.

Ausnahmen für Bäckereien und Konditoreien

Für Bäckereien und Konditoreien sieht das Gesetz jedoch eine spezielle Ausnahmeregelung vor. Diese Betriebe dürfen an Sonn- und Feiertagen – einschließlich des 1. Mai – Backwaren für maximal drei Stunden verkaufen. Die genauen Öffnungszeiten legen die Inhaber selbst fest, sie muss jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Viele Bäcker haben zwischen 8:00 und 11:00 Uhr geöffnet.

Bäckereien mit Café-Betrieb

Bäckereien, die über einen angeschlossenen Café-Betrieb mit Sitzgelegenheiten verfügen, unterliegen teilweise dem Gaststättenrecht. In diesen Fällen können Backwaren oft ganztägig verkauft werden, da der Verkauf im Rahmen der Gastronomie erfolgt. Ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat diese Praxis bestätigt. Ob eine solche erweiterte Öffnungsmöglichkeit vorliegt, hängt vom konkreten Betrieb ab.

Weitere Besonderheiten

Bäckereien in Bahnhöfen oder an Flughäfen: Hier gelten oft weitergehende Ausnahmen im Rahmen des Reisebedarfs. Die Öffnungszeiten sind in diesen Fällen nicht auf drei Stunden beschränkt.

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Individuelle Entscheidung der Betriebe: Auch wenn das Gesetz eine Öffnung erlaubt, müssen Bäckereien nicht öffnen. Viele Betriebe entscheiden sich aus betriebswirtschaftlichen oder personellen Gründen dafür, am 1. Mai geschlossen zu bleiben oder nur eingeschränkte Zeiten anzubieten.