STZ+STZ+Altersgrenze für Schöffen
: Mit 70 Jahren zu alt fürs Richten?

Wer 70 oder älter ist, kann sich nicht mehr als Schöffe bewerben. Das empört die Seniorenverbände und wundert Winfried Kretschmann. Doch die Justiz will an der Grenze festhalten.
Von
Andreas Müller
Stuttgart
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Sieht keinen Reformbedarf: Justizministerin Gentges.

LICHTGUT/Max Kovalenko