Amtsgericht Freiburg
: Restaurant-Chefs nach Lohntricks zu Bewährung verurteilt

41 Monate lang trickste ein Restaurant-Team in Lörrach bei den Löhnen – und sparte mehrere Zehntausend Euro an Sozialabgaben. Jetzt gibt es Bewährungsstrafen.
Von
red/dpa/lsw
Stuttgart
Jetzt in der App anhören

Über Jahre hinweg soll ein Restaurant-Team die Sozialkassen um fast 100.000 Euro gebracht haben.

dpa/Sina Schuldt

Eine Gastronomin und ihr Geschäftsführer sind wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Über Jahre hinweg sollen sie Sozialkassen um fast 100.000 Euro gebracht haben, wie das Hauptzollamt Lörrach mitteilte.

Die Inhaberin eines Restaurants mit „exotischen Speisen“ meldete für ihre Angestellten über einen Zeitraum von 41 Monaten zu niedrige Löhne und führte dadurch rund 98.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nicht ab, wie es weiter hieß. Ihr Geschäftsführer habe die maßgeblichen Personalentscheidungen getroffen und den Betrieb weitgehend eigenständig geführt.

Das Amtsgericht Freiburg verhängte gegen beide jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Urteile sind rechtskräftig. Die zuständigen Sozialversicherungsträger fordern die vorenthaltenen Beiträge zurück.

StZ Kompakt - Der Abend
Montag - Samstag um 17.00 Uhr
Die wichtigsten Themen aus Stuttgarter Sicht - mit unserem Newsletter gewinnen Sie abends schnell den Überblick über das Tagesgeschehen.