STZ+STZ+Anklage wegen Bestechlichkeit
: Inspekteur muss wieder vor Gericht

Der vom Dienst freigestellte ranghöchste Polizeibeamte muss sich nach dem Freispruch im Belästigungsverfahren erneut vor Gericht verantworten. Worum geht es dieses Mal?
Von
Christine Bilger
Stuttgart
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Das Verfahren wegen sexueller Belästigung endete mit einem Freispruch.

dpa/Bernd weißbrod