Auf der Strecke nach Karlsruhe: Nach Angriff in Zug: Gericht erklärt Haftbefehl-Ablehnung

In diesem Regionalzug kam es zu der Prügelei. Ein Überwachungsvideo der Bahn hat nun Zweifel am Tatablauf aufkommen lassen.
Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa- Gericht lehnt Haftbefehl nach Angriff in Regionalzug Richtung Karlsruhe ab.
- Videoüberwachung weckt Zweifel am konkreten Tatablauf – Details bleiben offen.
- Haftrichter sah keinen dringenden Tatverdacht und keinen Haftgrund wie Fluchtgefahr.
- Beschuldigter hat festen Wohnsitz, familiäre Bindungen und Vollzeitjob.
- Ermittlungen zum Sturz des 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiters aus dem fahrenden Zug laufen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein Überwachungsvideo der Bahn hat nach Angaben des Amtsgerichts Karlsruhe Zweifel am konkreten Tatablauf nach dem lebensgefährlichen Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einem Regionalzug aufkommen lassen. Das sei einer der Gründe gewesen, weshalb das Gericht den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen den 36 Jahre alten Tatverdächtigen abgelehnt habe, teilte das Gericht mit.
Der 26 Jahre alte Sicherheitsmitarbeiter war nach einer eskalierten Ticketkontrolle aus einem mit rund 120 Stundenkilometern fahrenden Regionalzug in Richtung Karlsruhe gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der 36-Jährige ihn geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels gab die Zugtür nach. Der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug.
Der Haftrichter habe das Überwachungsvideo kurz nach der Anhörung des Beschuldigten gesehen. Die Aufnahmen hätten Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergeben, teilte das Amtsgericht weiter mit. Welche Erkenntnisse sich daraus ergeben, ließ das Gericht offen. Der Ablauf der Tat sei weiter Gegenstand intensiver Ermittlungen, über deren Stand nur die Ermittlungsbehörden Auskunft geben könnten.
Haftgründe fehlen laut Gericht
Nach Einschätzung des Haftrichters fehlte damit der für einen Haftbefehl notwendige dringende Tatverdacht. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Damit habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen.
Der 36-Jährige war nach dem Angriff zunächst festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft wegen Körperverletzung beantragt. Das Amtsgericht lehnte den Antrag jedoch ab.