STZ+STZ+Beleidigungen gegen Politiker
: Von Hallodri bis Hurenbock – Paragraf 188 soll schützen, doch wer wendet ihn an?

Politiker müssen sich mehr anhören als andere Zeitgenossen. Ein Paragraf im Strafgesetzbuch soll sie schützen. Er wird höchst unterschiedlich angewendet.
Von
Christian Gottschalk
Stuttgart
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Politiker müssen sich so manche Beleidigung anhören.

dpa/Michael Kappeler