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: Schnell noch fünf Tage bezahlten Sonderurlaub sichern!

Nur wenige Beschäftigte wissen, dass sie Anspruch auf fünf Tage Sonderurlaub haben – bei vollen Bezügen. Wir zeigen am Beispiel von Baden-Württemberg, was man dabei beachten muss.
Von
Daniel Gräfe
Stuttgart
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Vollbeschäftigte können fünf Arbeitstage Sonderurlaub nehmen.

KI/Midjourney/Montage: Pichlmaier