Neues Rauchergesetz in Baden-Württemberg
: Wer hier raucht, dem drohen 200 Euro Strafe

Seit dem 01. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern. Diese Strafen drohen bei Verstößen.
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Achtung, an diesen Orten darf nicht mehr geraucht werden.

Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

In Baden-Württemberg gelten seit dem 1. Juni 2026 strengere Regeln für Raucher. Mit dem neuen Landesnichtraucherschutzgesetz wird das Rauchverbot deutlich ausgeweitet. Betroffen sind unter anderem öffentliche Einrichtungen, Schulen, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sowie bestimmte Außenbereiche.

Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall können sogar bis zu 500 Euro fällig werden.

Wo Rauchen jetzt verboten ist

Das Rauchverbot gilt künftig unter anderem in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dazu kommen mehrere Außenbereiche, in denen besonders Kinder, Jugendliche oder andere schutzbedürftige Personen vor Passivrauch geschützt werden sollen.

Nicht mehr geraucht werden darf unter anderem:

  • auf öffentlichen Kinderspielplätzen
  • an Bus- und Straßenbahnhaltestellen
  • auf Schulgeländen einschließlich der Schulhöfe
  • in bestimmten Außenbereichen von Zoos, Freizeitparks und Freibädern
  • Wichtig ist: Das Gesetz betrifft nicht nur klassische Zigaretten. Auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte fallen unter die neuen Regeln – unabhängig davon, ob sie Nikotin oder Cannabis enthalten.

    Wo Rauchen weiterhin erlaubt sein kann

    Ausnahmen gibt es weiterhin. In Zoos, Freizeitparks und Freibädern können Betreiber klar abgegrenzte Raucherbereiche einrichten. Auch in der Gastronomie, in Diskotheken, Shisha-Bars, Spielbanken und Spielhallen sind gesonderte Rauchernebenräume möglich. Zutritt haben dort allerdings nur volljährige Personen.

    Bier-, Wein- und Festzelte bleiben vom Rauchverbot ausgenommen. Auch sogenannte Raucherkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zulässig sein.

    Wer kontrolliert die neuen Regeln?

    Für die Einhaltung der Rauchverbote sind einerseits die Verantwortlichen der jeweiligen Einrichtungen zuständig. Andererseits können auch die Ortspolizeibehörden Verstöße ahnden.

    Für Betreiberinnen und Betreiber gelten ebenfalls Pflichten. Wer etwa vorgeschriebene Hinweise nicht anbringt oder Kontrollpflichten vernachlässigt, muss mit höheren Bußgeldern rechnen.

    Warum das Gesetz verschärft wurde

    Mit der Reform will das Land Baden-Württemberg den Nichtraucherschutz stärken. Im Mittelpunkt steht der Schutz von Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und anderen besonders gefährdeten Personen vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens.

    Zugleich wurde das Gesetz an neue Entwicklungen angepasst. Deshalb sind neben Tabakprodukten nun ausdrücklich auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und ähnliche Produkte erfasst.

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