STZ+STZ+Gericht in Tübingen entscheidet
: Psychisch kranke Frau darf sich Boris Palmer und seiner Familie nicht nähern

Mehrfach belästigte eine Frau Boris Palmer und seine Familie. Ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz scheiterte – nun erreichte Palmer es auf zivilrechtlichem Weg.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
Jetzt in der App anhören
Boris Palmer forderte ein Annäherungsverbot gegen eine Frau, die ihn und seine Familie belästigte. Im zweiten Anlauf hatte er nun damit Erfolg.

Boris Palmer forderte ein Annäherungsverbot gegen eine Frau, die ihn und seine Familie belästigte. Im zweiten Anlauf hatte er nun damit Erfolg.

Jonas Bleeser/Carolin Albers/Archiv