Eskalierte Ticketkontrolle bei Karlsruhe
: Bahn-Mitarbeiter nach Sturz aus Zug außer Lebensgefahr

Die Ermittlungen nach dem lebensgefährlichen Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einem Regionalzug dauern an. Dem Schwerstverletzten geht es besser, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.
Von
red/dpa
Karlsruhe
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Ein Mitarbeiter der DB-Sicherheit steht in einem Zug. (zu dpa: «Bahn-Mitarbeiter nach Sturz aus Zug außer Lebensgefahr»)

Jens Kalaene/dpa
  • Bahn-Sicherheitsmitarbeiter nach Sturz aus Regionalzug außer Lebensgefahr, Ermittlungen laufen.
  • Auseinandersetzung bei eskalierter Ticketkontrolle: Ein 36-Jähriger soll ihn schlagen und treten.
  • Während des Gerangels gab eine Tür nach – der 26-Jährige fiel aus dem mit 120 km/h fahrenden Zug.
  • Haftbefehl wegen Körperverletzung abgelehnt: Ein Bahn-Video weckte Zweifel am genauen Ablauf.
  • Staatsanwaltschaft Karlsruhe prüft Beschwerde gegen die Ablehnung des Haftbefehlsantrags.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn, der nach einer Auseinandersetzung mit einem Fahrgast aus einem fahrenden Regionalzug gestürzt war und dabei schwerstverletzt wurde, ist außer Lebensgefahr. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Der Vorfall geschah am Freitagabend nach einer eskalierten Ticketkontrolle.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll ein 36-jähriger Fahrgast den 26-Jährigen geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem mit 120 Stundenkilometern fahrenden Regionalzug. Offen ist, wieso genau die Tür nachgab. Der Zug war unterwegs nach Karlsruhe. Gegen den 36-jährigen vorbestraften Tatverdächtigen wird wegen Körperverletzung ermittelt.

Ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Haftbefehl wegen Körperverletzung wurde am Samstag vom Amtsgericht Karlsruhe abgelehnt. Nach Angaben des Gerichts war unter anderem ein Überwachungsvideo der Bahn entscheidend, das der Haftrichter kurz nach der Anhörung ausgewertet hat. Dieses habe Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens geweckt, teilte das Gericht mit. Die Staatsanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben, ob sie gegen die Ablehnung des Haftbefehlsantrags Beschwerde einlegen wird.