Baden-Württemberg
: Polizei warnt vor Badespaß in Rhein und Neckar

Schwimmen in Flüssen ist zwar grundsätzlich erlaubt, doch die Wasserschutzpolizei warnt dennoch vor nicht unerheblichen Gefahren beim Baden in Rhein und Neckar.
Von
epd
Göppingen
Jetzt in der App anhören
Wetter in Baden-Württemberg: 29.06.2026, Baden-Württemberg, Remseck am Neckar: Feuerwehrleute und ein aktives Mitglied der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sitzen während einer gemeinsamen Übung in einem Schlauchboot auf dem Neckar. Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Baden in Neckar und Rhein kann schnell gefährlich werden. (Symbolbild)

Marijan Murat/dpa
  • Wasserschutzpolizei warnt vor Baden in Rhein und Neckar – erhebliche Risiken für Leben und Gesundheit.
  • Gründe: unberechenbare Strömungen, Schiffsverkehr und mangelhafte Wasserqualität ohne Kontrolle.
  • Gereinigtes Abwasser kann Keime enthalten, die Entzündungen oder Übelkeit auslösen.
  • Keine Badeaufsicht an den Flüssen, Notfälle bleiben oft unbemerkt.
  • Brückensprünge sind lebensgefährlich; Schlauchboote gelten als Fahrzeuge und müssen gekennzeichnet sein.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die baden-württembergische Wasserschutzpolizei warnt eindringlich vor dem Baden in Rhein und Neckar. Obwohl das Schwimmen in den Flüssen grundsätzlich erlaubt sei, berge es erhebliche Gefahren für Gesundheit und Leben, heißt es in einer in Göppingen verbreiteten Mitteilung vom Donnerstag. Die Behörde verweist auf mangelhafte Wasserqualität, unberechenbare Strömungen und die Gefahren durch den Schiffsverkehr.

Die Wasserqualität der Flüsse sei unzureichend und werde nicht von den Gesundheitsämtern kontrolliert. Ein Großteil des Wassers speziell im Unterlauf des Neckars stamme aus Kläranlagen, hieß es weiter. Das gereinigte Abwasser könne Keime enthalten, die beim Verschlucken oder durch offene Wunden zu Entzündungen oder Übelkeit führen.

Keine Badeaufsicht

An den Flüssen gebe es keine Badeaufsicht, Notfälle blieben oft unbemerkt. Zudem würden die Strömungsverhältnisse häufig unterschätzt. Auch bei ruhiger Oberfläche könnten durch den Betrieb von Schleusen und Wehren starke Unterströmungen entstehen, die besonders für ungeübte Schwimmer gefährlich seien.

Als lebensgefährlich stuft die Polizei das Springen von Brücken ein. Unter der Wasseroberfläche könnten illegal entsorgte Gegenstände wie Fahrräder oder Einkaufswagen zur tödlichen Falle werden. Ergänzend wird in der Mitteilung auf den Unterschied zwischen Schwimmhilfen und Fahrzeugen hingewiesen. Während Luftmatratzen und Schwimmringe als Hilfsmittel gelten, stuft das Gesetz Schlauchboote als Wasserfahrzeuge ein - und die müssen entsprechend der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gekennzeichnet sein. (1653/02.07.2026)

StZ Kompakt - Der Abend
Montag - Samstag um 17.00 Uhr
Die wichtigsten Themen aus Stuttgarter Sicht - mit unserem Newsletter gewinnen Sie abends schnell den Überblick über das Tagesgeschehen.