STZ+STZ+Frühchen-Prozess in Tübingen
: Ein richtiges Urteil

Der Tübinger Frühchen-Prozess endet mit einem Freispruch. So bitter es ist, dass die Vergiftung wohl ungeklärt bleiben wird: Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist wichtiger.
Kommentar von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Im Frühchen-Prozess am Tübinger Landgericht sagten am Montag die Gutachter aus.

Im Frühchen-Prozess am Tübinger Landgericht sagten am Montag die Gutachter aus.

Carolin Albers/Boris Roessler/dpa/Archiv