STZ+STZ+Neues Gesetz zur Selbstbestimmung
: Erster Sträfling wechselt Geschlecht – geht es jetzt ins Frauengefängnis?

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können auch Häftlinge recht einfach ihr Geschlecht ändern. Doch automatisch verlegt werden sie deshalb noch nicht. Die Vollzugsbehörden schauen genau darauf, ob die neue Regelung missbraucht wird.
Von
Eberhard Wein
Stuttgart
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Die Justizvollzugsanstalt in Schwäbisch Gmünd ist das einzige reine Frauengefängnis in Baden-Württemberg.

dpa/dpaweb