STZ+STZ+Gewalttat in Albstadt-Lautlingen
: Waffenbesitz trotz psychischer Erkrankung?

Der mutmaßliche Täter der Gewalttat in Albstadt-Lautlingen mit drei Toten soll laut Polizei vor der Tat wegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt worden sein. Die zuständige Waffenbehörde hatte davon jedoch keine Kenntnis.
Von
Florian Dürr
Stuttgart
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Jäger wie der mutmaßliche Täter von Albstadt brauchen eine Waffenbesitzkarte, um Waffen besitzen dürfen. (Symbolbild)

imago//Silas Stein