Herzschwäche und Asthma: Arzneimittelpreise für Volkskrankheiten steigen

Medikamente sind eine wichtige Basis der Herzschwäche-Therapie, denn sie können die Prognose verbessern. Allerdings ist die Therapie sehr kostenintensiv.
Annette Riedl/dpa- Arzneimittelausgaben für Herzschwäche und Asthma steigen im Südwesten deutlich.
- Barmer meldet: Herzinsuffizienz 2014 15 Mio. Euro, zehn Jahre später 29,6 Mio. Euro.
- Asthma-Medikamente verteuerten sich um knapp 70 Prozent auf 35,7 Mio. Euro.
- Haupttreiber sind patentgeschützte Originalpräparate mit hohem Ausgabenanteil.
- Zuzahlungen steigen ab 2027: mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro pro Rezept.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Rund 388.000 Menschen in Baden-Württemberg leben mit einer diagnostizierten Herzschwäche, medizinisch Herzinsuffizienz genannt. Ein Volksleiden, dessen Behandlung nach Aussagen des Barmer-Arzneimittelreports immer teurer wird: Demnach lagen die Arzneimittelausgaben zur Behandlung von Herzinsuffizienz im Jahr 2014 bei 15 Millionen Euro. Zehn Jahre später beliefen sie sich auf 29,6 Millionen Euro, also fast das Doppelte.
„Das Problem der steigenden Kosten zeigt sich auch an anderen Volkskrankheiten wie Asthma“, beklagt Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer in Baden-Württemberg. So stiegen die Ausgaben für Arzneimittel gegen Asthma bronchiale im selben Zeitraum um knapp 70 Prozent auf 35,7 Millionen Euro. „Der Report zeigt am Beispiel von zwei Volkskrankheiten, wie Arzneimittelausgaben schneller wachsen als die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.“
Um bei einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zu bleiben, hätte die Barmer in Baden-Württemberg im Jahr 2024 nur rund 23,6 Millionen Euro für Arzneimittel zur Behandlung von Herzinsuffizienz ausgeben dürfen. Tatsächlich lagen die Kosten bei 29,6 Millionen Euro und damit rund 20 Prozent höher. Bei Asthma bronchiale liegt der Gap zwischen Einnahmen und Ausgaben bei acht Prozent.
Warum sind die Medikamentenpreise so hoch?
Eine höhere Zahl erkrankter Versicherter erklärt diese Entwicklung nicht. Die Zahl der Barmer-Versicherten mit medikamentös behandelter Herzschwäche stieg innerhalb der Dekade lediglich um 5,8 Prozent. Die Zahl der Versicherten mit Asthma bronchiale ging sogar leicht zurück. „Kostentreiber sind also die patentgeschützte Arzneimittel – die sogenannten Originalpräparate – und deren Anteil steigt von Jahr zu Jahr“, sagt Plötze. Bei Medikamenten zur Behandlung von Herzschwäche entfallen inzwischen fast 66 Prozent der Ausgaben auf Patentarzneimittel, bei Asthma bronchiale rund 60 Prozent.
Nach Angaben der Deutschen Herzstiftung besteht die Therapie bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzschwäche aus einer Kombination von vier Medikamentengruppen, die noch zum Teil patentgeschützt sind. „Diese Medikamente verbessern bei konsequenter Einnahme die Prognose, indem sie den Herzmuskel stabilisieren und dadurch unter anderem auch lebensgefährliche Rhythmusstörungen reduzieren“, so der Sprecher der Herzstiftung, Michael Wichert. „Sie lindern nicht nur die Symptome und verbessern die Lebensqualität, sondern reduzieren auch das Risiko häufiger Krankenhausaufenthalte und eines vorzeitigen Todes.“ Allerdings ist der Patentschutz der meisten Arzneimittel in diesen Medikamentengruppen nicht von Dauer: Teils gibt es schon generische Präparate, bei anderen ist damit in den nächsten drei, vier Jahren zu rechnen.
Müssen Patienten nun für Medikamente mehr zahlen?
Nicht direkt, heißt es von Seiten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK). „Die Preisentwicklung der Medikamente hat keine unmittelbare Auswirkung auf das Portemonnaie der Patienten“, sagt die Sprecherin Miriam Taufenbach. Was sich aber im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ändern wird, sind die gesetzlich vereinbarten Zuzahlungen. Ab dem Jahr 2027 werden Patienten mehr zahlen: Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten bleibt es zwar bei zehn Prozent des Preises. Der Mindestbetrag steigt jedoch von 5 Euro auf 7,50 Euro. Maximal zahlen Patienten künftig 15 Euro statt 10 Euro.
Kann man sich von den Zuzahlungen auch befreien lassen?
Ja. Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist, klärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf. Diese beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke ist diese bei einem Prozent festgelegt. Was zu den „Einnahmen zum Lebensunterhalt“ zählt, ist in einem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkasse beschrieben. So wäre beispielsweise bei einer alleinstehenden Rentnerin mit einem Jahresbruttoeinkommen von 14.400 Euro die persönliche Belastungsgrenze bei mehr als 288 Euro erreicht. Wäre sie zudem chronisch krank, läge die Belastungsgrenze bei 144 Euro. Die Verbraucherschützer raten, die Belege über geleistete Zuzahlungen zu sammeln. So behalten Patienten den Überblick und erkennen frühzeitig, wann sie ihre Belastungsgrenze erreichen.
Was fordern die Krankenkassen?
Landesgeschäftsführer Plötze plädiert für politische Weichenstellungen: „Arzneimittelpreise müssen sich am belegten Zusatznutzen orientieren und für die Beitragszahlenden dauerhaft bezahlbar bleiben“, sagt er. Wichtig wäre daher eine regelmäßige Prüfung, ob es eine ebenso geeignete, aber günstigere Behandlung gibt.
Hilfreich wäre zudem, wenn das sogenannte Amnog-Verfahren weiterentwickelt werden würde: Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (Amnog) wurde im Jahr 2011 ein Verfahren eingeführt, mit dem im Rahmen einer frühen Nutzenbewertung neu auf den Markt gekommene Arzneimittel ihren Zusatznutzen im Vergleich zur bisher bestehenden Standardtherapie nachweisen müssen. Vorgeschlagen wird, Arzneimittel systematischer auch zu einem späteren Zeitpunkt zu bewerten. „Nur so können wir den überproportionalen Kostenanstieg begrenzen“, sagt Winfried Plötze.
Der Erstattungspreis – also der Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ein neues, patentgeschütztes Arzneimittel an das Pharmaunternehmen zahlen – müsse sich streng danach richten, welchen Zusatznutzen ein Medikament für die Patientinnen und Patienten habe, und er müsse die Auswirkungen auf die GKV-Ausgaben berücksichtigen. Zudem sei es höchste Zeit, die nationale Präventionsstrategie weiterzuentwickeln, um Volkskrankheiten wirksamer vorzubeugen. „Im Idealfall würden dadurch Arzneimittelbehandlungen gar nicht erst notwendig.“
Werden die Kassen in Folge der Preissteigerungen die Zusatzbeiträge ihrer Versicherten anheben?
Theoretisch wäre dies möglich. Aufgrund des beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes aber werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 wesentlich geringer ansteigen als noch im laufenden Jahr. Das teilte Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) unlängst auf Grundlage der Finanzprognose des GKV-Schätzerkreises mit. Das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen entlastet diese im kommenden Jahr um bis zu 15 Milliarden Euro auf der Ausgabenseite.
