Kind sexuell missbraucht
: Rulantica-Urteil nicht rechtskräftig – Revision eingelegt

Trotz des Urteils im Rulantica-Fall ist noch nicht Schluss, jetzt muss der Bundesgerichtshof ran. Warum hat sich die Nebenklage für Revision entschieden?
Von
dpa
Stuttgart

Der Angeklagte (Mitte) sitzt neben seinem Anwalt im Gerichtssaal. (Archivbild)

Martin Oversohl/dpa/Martin Oversohl

Der Fall um das Weglocken und den sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica ist trotz der Verurteilung des Täters noch nicht beendet. Zwar hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung über einen Strafrahmen verständigt. Nun aber legte die Nebenklage Revision ein, wie das Landgericht in Freiburg auf Anfrage mitteilte. Der Bundesgerichtshof muss sich daher mit dem Fall und dem Urteil beschäftigen.

Am Mittwoch vergangener Woche war ein 31 Jahre alter Mann in Freiburg zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte nach eigenen Angaben im vergangenen Sommer ein damals sechs Jahre altes Kind aus dem Bad des Europa-Parks im südbadischen Rust gelockt und missbraucht. 

Der Anwalt der Nebenklage vertritt das Mädchen, dessen Vater vor Gericht auch ausgesagt hatte. „Wir haben das aus fristwahrenden Gründen getan“, sagte der Verteidiger der Deutschen Presse-Agentur. Da nur eine Woche Zeit gewesen sei und die schriftliche Begründung für das Urteil nicht vorgelegen habe, sei die Revision notwendig gewesen, um keine Chance zu verpassen.

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