STZ+STZ+Klage abgewiesen
: Grundsteuer bleibt, wie sie ist

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Grundsatzurteil die Klagen gegen die Neuregelung abgewiesen. Kommt nun das Bundesverfassungsgericht zum Zuge?
Von
Christian Gottschalk
Stuttgart
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Zahlreiche Grundstücksbesitzer in bester Lage müssen vorerst die hohen Grundsteuer-Rechnungen bezahlen.

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