STZ+STZ+Vorsorgevollmacht
: Wer entscheidet, wenn man es selbst nicht mehr kann

Wer im Koma liegt oder dement ist, kann oder darf mitunter keine Entscheidungen mehr treffen. Für solche Fälle kann man vorab Vollmachten vergeben. Was dabei zu beachten ist – Teil 8 unserer Pflege-Serie.
Von
Leonie Rothacker
Stuttgart
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Im Pflegefall braucht man häufig nicht nur eine Betreuung im Alltag, sondern auch eine in Bezug auf Rechtliches und Finanzielles.

Imago/Martin Wagner