Prozess in Freiburg: Eigene kleine Tochter getötet? Vater emotional vor Gericht

Der Angeklagte sitzt mittlerweile in der JVA Freiburg.
Philipp von Ditfurth/dpa- Prozess in Freiburg: Vater schweigt weiter zu Vorwürfen, zeigt sich jedoch sehr emotional.
- Angeklagt ist ein 58-Jähriger, der seine achtjährige Tochter in Bollschweil getötet haben soll.
- Laut Anklage drang er nach verweigertem Umgang ins Haus ein – Nachbarn schlugen eine Scheibe ein.
- Er soll das Kind erst bewusstlos geschlagen und anschließend mit einem Messer getötet haben.
- Neuer Prozess nach widersprüchlichen Gutachten zur Schuldfähigkeit – Urteil Mitte August erwartet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Auch im zweiten Prozess um eine getötete Achtjährige schweigt der angeklagte Vater vor dem Landgericht Freiburg zu den Vorwürfen. Bei den Angaben zu seiner Person und Erzählungen über seine Tochter bricht der 58-Jährige jedoch mehrfach in Tränen aus. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im vergangenen Oktober das Kind im Haus seiner Ex-Frau in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) brutal getötet zu haben.
Warum der Angeklagte die Achtjährige mutmaßlich tötete, bleibt am ersten Verhandlungstag des neuen Verfahrens weiter unklar. Laut Anklage habe der 58-jährige Deutsche am Tag der Tat von seiner Ex-Frau verlangt, das gemeinsame Kind zu sehen - was sie wegen eines anstehenden Ausflugs ablehnte. Daraufhin soll er sich zum Haus der Frau begeben haben, die Achtjährige habe ihm die Tür geöffnet.
Daraufhin soll er sich mit dem Mädchen verbarrikadiert und sie mit stumpfer Gewalt bewusstlos geschlagen haben. Als die zur Hilfe eilenden Nachbarn mit einem Blumenkübel eine Fensterscheibe am Haus einschlugen, habe er zum Messer gegriffen und sie damit bedroht. Anschließend soll der Mann das Mädchen mit dem Messer auf brutalste Weise getötet haben.
Sicherungsverfahren wurde in Strafverfahren überführt
Das Verfahren startete bereits ein erstes Mal im April als Sicherungsverfahren, da ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten ergab, dass der 58-jährige Deutsche während der Tat schuldunfähig gewesen sein soll. In einem Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung eines Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik. Dem ersten Gutachten zufolge leidet der Angeklagte unter anderem an Wahnvorstellungen und einer paranoiden Schizophrenie.
Ein zweiter Gutachter kam jedoch zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sein soll. In dem neuen Strafverfahren kann es sowohl zu einer Unterbringung in einer forensischen Klinik als auch zu einer Haftstrafe kommen. Insgesamt sind bislang sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Mitte August erwartet.
