STZ+STZ+Rechnungshof moniert Nebentätigkeiten
: Professoren arbeiten teils rechtswidrig im Zweitjob

Für Nebenjobs von Beamten als Freiberufler gelten eigentlich strikte Regeln. Doch der Rechnungshof stieß vor allem bei Professoren der Dualen Hochschule (DHBW) auf eine großzügige – und teilweise verbotene – Praxis.
Von
Andreas Müller
Stuttgart
Jetzt in der App anhören

DHBW-Professor, Steuerberater und Kammerpräsident zugleich: Uwe Schramm

factum/Bach