STZ+STZ+Rechtsanspruch auf Betreuung
: Baden-Württemberg macht beim Ganztag endlich Fortschritte

Dass Koalition und Kommunen sich in Finanzfragen beim Ganztag an Grundschulen fast einig sind, ist gut. Ein Ruhekissen ist das aber nicht, kommentiert Autorin Bärbel Krauß.
Kommentar von
Bärbel Krauß
Stuttgart
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Von 2026 an haben Grundschüler neben dem Recht, Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen, auch ein Recht auf Betreuung.

dpa