Tag der Deutschen Einheit in Baden-Württemberg: Darf man am 03. Oktober arbeiten?

Darf man am 03. Oktober im Garten arbeiten?
Christin Klose/dpa-mag/dpaIn Baden-Württemberg gelten sowohl das Feiertagsgesetz des Landes als auch bundesrechtliche Vorschriften wie das Arbeitszeitgesetz.
Welche Arbeiten sind am 3. Oktober verboten?
Nach § 6 des baden-württembergischen Feiertagsgesetzes sind an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen.
Entscheidend ist also nicht allein, ob überhaupt gearbeitet wird. Relevant ist vor allem, ob die Tätigkeit nach außen wahrnehmbar ist und die Feiertagsruhe stören kann.
Problematisch können deshalb beispielsweise laute Arbeiten mit Maschinen oder Werkzeugen sein. Dazu gehören je nach konkreter Situation etwa größere Bau- und Renovierungsarbeiten, Arbeiten mit Kreissäge, Bohrhammer oder anderen deutlich hörbaren Geräten.
Das Feiertagsgesetz verlangt zudem, dass auch bei grundsätzlich erlaubten Arbeiten auf den besonderen Charakter des Feiertags Rücksicht genommen wird.
Sind Gartenarbeiten erlaubt?
Das Gesetz macht ausdrücklich eine Ausnahme für leichte Arbeiten in Gärten, sofern diese vom Besitzer selbst oder von seinen Angehörigen ausgeführt werden.
Ruhige Tätigkeiten wie Pflanzenpflege, Unkrautjäten oder das Aufsammeln von Laub sind daher grundsätzlich anders zu beurteilen als lärmintensive Gartenarbeiten.
Beim Einsatz von Rasenmähern, Motorsägen, Häckslern oder ähnlichen Geräten können zusätzlich Vorschriften zum Lärmschutz greifen. Allein aus der Ausnahme für „leichte Gartenarbeiten“ lässt sich deshalb nicht ableiten, dass jede Gartenarbeit am Feiertag erlaubt wäre.
Darf man zu Hause renovieren oder handwerklich arbeiten?
Kleinere und nicht störende Tätigkeiten innerhalb der eigenen Wohnung sind durch das Feiertagsgesetz nicht generell verboten.
Wer beispielsweise Möbel aufbaut, streicht oder andere Arbeiten ausführt, die außerhalb der Wohnung nicht oder kaum wahrnehmbar sind, fällt nicht automatisch unter das Verbot des § 6.
Anders kann es bei lautem Bohren, Hämmern, Sägen oder vergleichbaren Arbeiten aussehen. Sind diese Arbeiten öffentlich bemerkbar und geeignet, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, können sie gegen das Feiertagsgesetz verstoßen.
Auch Regelungen einer Hausordnung oder eines Mietvertrags können zusätzlich relevant sein.
Welche Ausnahmen gibt es?
Das Feiertagsgesetz nennt mehrere Tätigkeiten, die trotz Feiertag zulässig sein können. Dazu gehören insbesondere unaufschiebbare Arbeiten zur Abwehr von Schäden an Gesundheit oder Eigentum.
Ebenfalls ausgenommen sind bestimmte unaufschiebbare Arbeiten zur Deckung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse. Das Gesetz nennt unter anderem die Ernte und die Verarbeitung leicht verderblicher Lebensmittel. Außerdem bestehen Ausnahmen für den Personenverkehr sowie bestimmte damit verbundene Tätigkeiten.
Es kommt daher stets auf Art und Dringlichkeit der jeweiligen Arbeit an.
Dürfen Arbeitnehmer am 3. Oktober beschäftigt werden?
Für Arbeitnehmer gilt zusätzlich das bundesweite Arbeitszeitgesetz.
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Auch von diesem Verbot gibt es allerdings zahlreiche gesetzliche Ausnahmen. Feiertagsarbeit ist beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen in Krankenhäusern, Rettungsdiensten, bei der Feuerwehr, bei Polizei und Sicherheitsdiensten, in Verkehrsbetrieben, in der Gastronomie oder in anderen Bereichen zulässig, in denen die Tätigkeit nicht ohne Weiteres auf einen Werktag verschoben werden kann. Die wesentlichen Ausnahmen regelt § 10 Arbeitszeitgesetz.
Wer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag zulässigerweise beschäftigt wird, muss grundsätzlich einen Ersatzruhetag erhalten. Dieser muss nach § 11 Arbeitszeitgesetz innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen gewährt werden.
